Viele Deutsche zieht es in den Wintermonaten nach Österreich. Wer mit dem Auto anreist, sollte sich nach Angaben des ADAC Südbayern dabei auf besonders strenge Vorschriften einstellen. „Gerade die in Österreich eingesetzten Kontrollmethoden wie Section-Control oder flexible Tempolimits im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes-Luft sind für viele Autofahrer ungewohnt. Wer jedoch die dort geltenden Regeln missachtet, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern gefährdet auch die Sicherheit“, warnt Verkehrsexperte Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern.
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Bußgeldkatalog mit festen Sätzen und auch kein Fahreignungsregister (Flensburg). Geregelt sind lediglich Höchststrafen, das heißt, die Höhe hängt vom Einzelfall und vom Bundesland ab.
Besonders gefährliche Verstöße wie massive Geschwindigkeitsüberschreitungen können Strafen von bis zu 7500 Euro nach sich ziehen. In gravierenden Fällen darf die Polizei sogar Autos sicherstellen, dauerhaft einziehen und versteigern – auch wenn diese aus dem Ausland stammen.
Die Tempolimits in Österreich liegen bei 50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Freilandstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Unter dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) können Geschwindigkeiten auf Autobahnen kurzfristig zur Luftreinhaltung auf 100 km/h oder sogar 80 km/h reduziert werden. Verstöße werden streng kontrolliert und höher bestraft als herkömmliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ausnahmen gelten nur für klar erkennbare reine Elektrofahrzeuge.
Zusätzlich setzen die Behörden sogenannte Section-Control-Anlagen ein, die die Geschwindigkeit nicht nur an einem einzelnen Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über ganze Streckenabschnitte messen. Neben stationären Anlagen kommen auch mobile Systeme, etwa in Baustellenbereichen, zum Einsatz.
Auch die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse wird streng überwacht. Bereits bei stockendem Verkehr müssen Autofahrer eine Gasse für Einsatzfahrzeuge freihalten. Wer dies unterlässt, zahlt bis zu 726 Euro, wer Rettungskräfte behindert, sogar bis zu 2180 Euro.
Zwischen 1. November und 15. April gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine (situative) Winterreifenpflicht. Auf bestimmten Bergstraßen oder bei starkem Schneefall können zusätzlich Schneeketten vorgeschrieben sein. Wer ohne die vorgeschriebene Ausrüstung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Vor der Fahrt sollte man sich unbedingt mit der richtigen Handhabung der Ketten vertraut machen.