Der Tausch der Führerscheine geht auch im kommenden Jahr weiter. Jetzt sind die unbefristeten Kartenführerscheine dran. Sie müssen gegen einen fälschungssicheren und auf 15 Jahre begrenzten, EU-weit einheitlichen Kartenführerschein getauscht werden: Personen, deren Führerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, haben noch bis zum 19. Januar Zeit für den Tausch. Andernfalls wird bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro erhoben. Zudem muss der neue Führerschein nachgereicht werden, sonst droht ein erneutes Bußgeld.
Seit November 2025 steht für Privatpersonen der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, in der kostenlosen App „i-Kfz” des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung. Bei einer innerdeutschen Verkehrskontrolle genügt es, den Schein über die App vorzulegen. Über einen QR-Code kann der Kfz-Schein auch Familienmitgliedern oder anderen Fahrzeug- und App-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die App kann in den App-Stores von iOS und Android heruntergeladen werden.
Gute Nachrichten für E-Fahrer: Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sowie vollständig auf E-Antrieb umgerüstete Fahrzeuge, die bis Ende 2030 neu zugelassen werden, wurde bis 2035 verlängert. Diese Befreiung gilt für maximal zehn Jahre und auch bei Halterwechseln.