Auf Antrag von Max Walleitner (Bündnis 90/Die Grünen) hatte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung über das Inkrafttreten einer Baumschutzverordnung zu entscheiden.
Wie gespalten die Meinung zu diesem Thema ist, zeigte das Abstimmungsverhalten: Mit
zehn zu neun Stimmen wurde die Baumschutzverordnung für die Gemeinde Grasbrunn beschlossen.
§ 1 der Grasbrunner Baumschutzverordnung besagt, dass der Bestand an Bäumen innerhalb bebauter
Ortsteile geschützt wird. Darauf legte der Gemeindechef auch im Gespräch, anschließend an die sehr
kontrovers geführte Diskussion im Gemeinderat, großen Wert: Das ist kein Verbot für die Häuslebauer.
Vielmehr wollen wir unseren Bestand gegen denKahlschlag vor allem bei Bauträger-Projekten schützen.
Die Ortsteile sollen weiterhin durchgrünt sein, das Ortsbild belebt und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts erhalten und verbessert werden so ist der Schutzzweck in der Baumschutzverordnung
formuliert. In den Paragraphen 3 bis 6 sind die Verbote und Ausnahmen und die Möglichkeiten einer Ersatzpflanzung formuliert. Mit der Baumschutzverordnung hat die Gemeinde Grasbrunn jetzt auch eine Grundlage zur Hand, mit der sie gegen Ordnungswidrigkeiten vorgehen kann. Mutwilliger Kahlschlag oder Zerstörung von lebenden Bäumen könnte somit mit drastischen Geldbußen geahndet werden.