In den MVG-Verkehrsmitteln U-Bahn, Bus und Tram darf ab 1. August kein Alkohol mehr getrunken werden. Gleiches gilt für die Buslinien des MVV-Regionalbusverkehrs. Ein entsprechendes Verbot wurde in den Beförderungsbedingungen verankert. Es ergänzt das bereits bestehende Alkohol-Konsumverbot für die U-Bahn-Anlagen. In den Münchner U-Bahnhöfen dürfen alkoholische Getränke bereits seit Februar 2009 nicht mehr konsumiert werden.
Ausgangspunkt für die neuen Bestimmungen war eine umfassende Studie zum Thema Subjektive Sicherheit in der Münchner U-Bahn. Sie hatte unter anderem ergeben, dass sich viele MVG-Kunden besonders Frauen durch betrunkene oder Alkohol konsumierende Fahrgäste verunsichert fühlen und zwar auch solche, die zu den 93 Prozent der Fahrgäste gehören, die sich in der U-Bahn prinzipiell sicher fühlen.
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Eine weitere repräsentative Befragung im Frühjahr 2009 hatte zudem gezeigt, dass 83 Prozent aller Befragten das damals gerade eingeführte Konsumverbot für die U-Bahnanlagen gut oder sehr gut finden. Lediglich acht Prozent beurteilten laut MVG die neue Regelung negativ.