Einen überraschenden Fund machten Bundespolizisten am Samstag, 21. November, am Ostbahnhof. Sie stellten bei einem stark alkoholisierten 27-Jährigen ein selbst gebautes Elektroimpulsgerät (»Elektroschocker«) fest, das als Taschenlampe getarnt war.
Weil die die erforderliche technische Freigabe nicht vorlag, wurde das verbotene Gerät eingezogen.
Gegen 6.10 Uhr hatten die Beamten im Bereich des Zugangs zum Ostbahnhof den Mann kontrolliert. Dabei entdeckten sie eine Taschenlampe. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass es sich dabei um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand handelte.
Die handelsüblich aussehende Taschenlampe hatte zwar den obligatorischen Aus- und Einschalter. Doch statt des zu erwartenden Lichtes gab sie beim Betätigen ausschließlich Elektroimpulse ab. Es handelt sich vermutlich um eine mit einfachen Mitteln selbst umgebaute Taschenlampe, der die Kennzeichnung fehlte. Diese Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) stellt de gesundheitliche Unbedenklichkeit des Geräts sicher.
Bei dem Mann wurde ein Atemalkohol von 2,18 Promille festgestellt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft konnte er die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen.