Veröffentlicht am 20.10.2014 00:00

Oberschleißheim · Planfeststellungsverfahren für 6-streifigen Ausbau der A 92

Für den 6-streifigen Ausbau der A 92 zwischen Autobahndreieck München-Feldmoching und dem Autobahnkreuz Neufahrn wird auf Antrag der Autobahndirektion Südbayern die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz durchgeführt.

Die Planunterlagen vom 18. August 2014 – bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen – liegen zur allgemeinen Einsicht

voraussichtlich ab dem 6. Oktober 2014 bis 6. November 2014 zur allgemeinen Einsicht in der Gemeinde Oberschleißheim, Rathaus, Zimmer 5 (Bauamt) aus. Hierzu ergeht eine amtliche Bekanntmachung, die an den Amtstafeln veröffentlicht wird. Darüber hinaus werden die ausgelegten Unterlagen im Internet bereitgestellt und sind über folgenden Link erreichbar: www.regierung.oberbayern.bayern.de /.

Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens

sowie für die Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Äußerungen und Fragen ist die Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Zimmer Nr. 4128.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens zwei Wochen

(= 20. November 2014) nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde bzw. der Regierung von Oberbayern erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen. Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Einwendungen per E-Mail sind nicht möglich.

Weitere Erläuterungen sind dem amtlichen Bekanntmachungstext zu entnehmen.

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