Veröffentlicht am 21.11.2012 00:00

Oberschleißheim · Die Bürgermeisterin informiert

Oberschleißheim · Die Bürgermeisterin informiert (Foto: red)
Oberschleißheim · Die Bürgermeisterin informiert (Foto: red)
Oberschleißheim · Die Bürgermeisterin informiert (Foto: red)
Oberschleißheim · Die Bürgermeisterin informiert (Foto: red)
Oberschleißheim · Die Bürgermeisterin informiert (Foto: red)

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Allerheiligen, Ewigkeitssonntag und Volkstrauertag sind Gedenktage, an denen für viele von uns ein Gang auf den Friedhof zu den Gräbern der Angehörigen dazugehört.

Deshalb möchte auch ich den November zum Anlass nehmen, um Ihnen über einige Maßnahmen zu berichten, die im Laufe des letzten Jahres auf unserem Friedhof in Hochmutting umgesetzt wurden und Sie über geplante Neuerungen informieren.

Im alten Teil des Friedhofs wurde ein weiterer Weg gepflastert, um insbesondere den älteren Besuchern den Zugang zu erleichtern. Damit sind nun beinahe alle Hauptwege auch mit Gehhilfen leicht zu benutzen. Der letzte Kiesweg soll im kommenden Jahr ebenfalls befestigt werden.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Feuerbestattungen und damit die Nachfrage nach Urnengräbern stark gestiegen. Im April wurde deshalb eine neue Urnenmauer mit insgesamt 66 Urnennischen fertiggestellt.

Außerdem hat der Gemeinderat sich intensiv mit der gemeind­lichen Friedhofssatzung auseinandergesetzt und einige Änderungen dieser Satzung beschlossen. Zum einen wurde die Möglichkeit geschaffen, sich künftig für anonyme und halbanonyme Bestattungen in Hochmutting zu entscheiden.

Hierfür wird ein Grabfeld im nordwestlichen Teil des neuen Friedhofs gestaltet.

Hier wird das neue Grabfeld entstehen.

Bei der anonymen Bestattung wird die Urne in dem dafür ausgewiesenen Friedhofsteil beigesetzt, wobei auf eine Bestattungsfeier und eine Namensnennung des Verstorbenen ganz bewusst verzichtet wird.

Auch bei der halbanonymen Bestattung muss keine eigene Grabstelle erworben werden. Nach der Beisetzung der Urne in einem Gemeinschaftsgrab werden aber der Name des Verstorbenen sowie das Geburts- und Sterbedatum auf einer Mauer mit Schrifttafeln festgehalten.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sowohl die anonyme als auch die halbanonyme Bestattung nur möglich ist, wenn es hierfür eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen gibt oder die für die Bestattung berechtigten Angehörigen dies ausdrücklich wünschen.

Die Gemeinde hat für die Gestaltung der beiden Grabfelder bereits Planungen in Auftrag gegeben. Im Laufe des Frühjahrs werden wir die gärtnerische Umgestaltung vornehmen und so einen würdigen Rahmen zum Gedenken an die Verstorbenen schaffen.

Auch mit der neuen Bestattungsform des Friedwalds hat sich der Gemeinderat in diesem Zusammenhang befasst und diese Möglichkeit für die Zukunft eröffnet. Da wir auf unserem Friedhof aber keine großen Bäume haben, unter denen Urnen beigesetzt werden können, müssen diese zuerst gepflanzt werden und bis zu einer passenden Größe wachsen. Geplant ist dann, verrottbare Urnen sternförmig unter den Baumkronen beizusetzen und durch kleine Platten mit dem Namen der dort Beigesetzten ein Andenken zu erhalten.

Die Erfahrungen anderer Kommunen haben gezeigt, dass solche Formen der Bestattung in Zukunft sicher an Bedeutung gewinnen werden.

Ein weiteres Anliegen, das uns wichtig war, ist die Aufnahme einer Bestimmung in die gemeindliche Satzung, dass auf unserem Friedhof in Hochmutting nur Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Wiederholt wurde in den zurückliegenden Monaten in den Medien darüber berichtet, dass insbesondere in indischen Steinbrüchen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen bei der Herstellung von Grabsteinen eingesetzt werden. Um dies zu unterbinden, müssen künftig von den auf dem Friedhof arbeitenden Steinmetzbetrieben Zertifikate vorgelegt werden, die bestätigen, dass die aufgestellten Grabsteine ohne Kinderarbeit hergestellt wurden.

Nun möchte ich Sie noch auf zwei Bestimmungen unserer Satzung hinweisen, zu denen es immer wieder Fragen gibt.

Die »Reservierung« einer Grabstelle ist in Hochmutting nicht möglich, vielmehr kann eine Grabstätte nur dann erworben werden, wenn aktuell eine Bestattung vorgesehen ist. Ich bitte um Verständnis für diese Regelung, die geschaffen wurde, um eine ansprechende Gestaltung der Grabfelder zu gewährleisten. Zudem muss bei neuen Gräbern innerhalb von sechs Monaten ein Grabstein aufgestellt und eine Umrandung angebracht werden. Selbstverständlich sind hier jederzeit Ausnahmeregelungen möglich, wenn die Witterung solche Arbeiten nicht zulässt. Im Interesse der Allgemeinheit bitte ich Sie aber, ansonsten diese Regelung zu beachten.

Abschließend möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Gräber auf unserem Friedhof ausreichend gepflegt werden. An einem Ort des Gedenkens und der Trauer sind ungepflegte Grabstätten ein Ärgernis, das sich leicht vermeiden lässt. Ein Gebäude mit großer historischer Bedeutung ist unsere Jakobuskapelle, an deren Sanierung jetzt schon einige Jahre lang gearbeitet wird. Im vergangenen Jahr konnte ich Ihnen von der Wandtemperierung berichten, mit deren Hilfe die Feuchtigkeit in den Wänden bekämpft werden soll. Erfreulicherweise kann ich heute sagen, dass sich diese Maßnahme, deren Kosten der Förderverein St. Jakobuskapelle Hochmutting e. V. übernommen hat, sehr bewährt hat.

Doch noch gilt es viele Schwierigkeiten bei der Renovierung der Kapelle zu lösen und deren Finanzierung sicher zu stellen. Deshalb appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger, die zum Erhalt der Jakobuskapelle einen kleinen Beitrag leisten können: Helfen auch Sie mit, die Renovierung unserer Jakobuskapelle zu ermöglichen! Werden Sie Mitglied im Förderverein oder unterstützen Sie die Renovierungsmaßnahmen durch eine einmalige Spende! Nähere Informationen erhalten Sie im Rathaus, wo auch ein Flyer zum Mitnehmen bereit liegt. Dafür ein herzliches Vergelt’s Gott!

Ihre Erste Bürgermeisterin Elisabeth Ziegler

north