Aus der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 12. Juni 2012, aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 25. Juni 2012 und aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 2. Juli 2012
Aus der öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 12. Juni 2012
Antrag der SPD-Fraktion auf zusätzliche Schilder zur Erklärung von Straßennamen-Fortführung der Erklärungen
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 13. Dezember 2011 wurden die nachfolgend genannten zusätzlichen Schilder zur Erklärung von Straßennamen beschlossen:
Julius-Kugler-Straße, Pfarrer-Kranz-Straße, Prof.-Otto-Hupp-Straße, Wilhelmshof, Bonselsweg, Haselsbergerstraße, Georg-Neuhäusler-Weg, Lilienthalstraße.
Die zusätzlichen Schilder wurden bestellt und werden in den kommenden Wochen angebracht.
Für die weiteren zusätzlichen Schilder zur Erklärung von Straßennamen empfiehlt die Verwaltung folgende Straßen:
Bernd-Isemann-Weg: Bernd Isemann *1881 1967, Schriftsteller, Lehrer und begeisterter Gärtner, lebte über 60 Jahre in Oberschleißheim und verfasste u.a. das bekannte Kinderbuch »Nala und Re«
Ernst-Schneider-Weg: Prof. Dr. Dr. Ernst Georg Schneider *1900 1977, Unternehmer und Kunstsammler, stiftete seine weltberühmte Sammlung früher Meißener Porzellane dem bayerischen Staat, der diese seit 1971 im Schloss Lustheim ausstellt
Haymannstraße: Ernst Haymann *1873 1947, Maler und Künstler, schuf hauptsächlich Ölgemälde und Radierungen von Tieren auf dem Bauernhof und der Gegend um Schleißheim, war der erste Künstler, der regelmäßig den neu entstandenen Ort Badersfeld aufsuchte
Heinz-Katzenberger-Straße: Heinz Katzenberger *1877 1961, Landschaftsmaler und erster Geschichtsschreiber bzw. Historiker von Oberschleißheim, insbesondere das Symbol Baum zählte zu einem seiner Lieblingsmotive
Lehrer-Wittmann-Straße: Ludwig Wittmann *1829 1910, Lehrer, Gemeindeschreiber und Musiker, von 1864 bis 1888 Lehrer in Schleißheim, Gründungsmitglied und erster Dirigent des Männergesangvereins
Max-Gaul-Weg: Max-Gaul *1931 1990, Jurist, von 1972 bis 1990 Mitglied des Gemeinderates und ab 1974 Zweiter Bürgermeister in Oberschleißheim
Theodor-Heuss-Straße: Theodor Heuss *1884 1963, Politikwissenschaftler und Journalist, von 1949 bis 1959 erster Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, erster Vorsitzender der Freien Demokratischen Partei in Deutschland (1948)
»Der Hauptausschuss beschließt die im Sachverhalt aufgeführten Zusatzschilder anzubringen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 25. Juni 2012
Errichtung eines Campusparks auf dem Grundstück Ingolstädter Landstraße 1
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 28 »Sondergebiet Forschung in Neuherberg der GSF Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit«. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Der Campuspark soll im gesamten Geltungsbereich der Bauflächen 17 und 18 des Bebauungsplanes errichtet werden. Es soll an Stelle von Gebäuden eine parkartige Grünanlage mit Fuß- und Radwegen, Platzflächen, Ausstattungsgegenständen, Beleuchtungen, Baumpflanzungen und Wiesenflächen geschaffen werden.
Für den Campuspark ist auf Grund der Art der baulichen Nutzung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Campusparks herzustellen und der Befreiung von der Art der baulichen Nutzung zuzustimmen. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass von dieser Zustimmung kein Anspruch auf Ausweisung von Ersatzflächen abgeleitet werden kann.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
35. Änderung des Flächennutzungsplanes »Grünfläche, Wassersport Unterschleißheimer See« der Stadt Unterschleißheim;
Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 19. April 2012 den Planentwurf für die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes »Grünfläche, Wassersport Unterschleißheimer See« gebilligt.
Das neue Plangebiet ist ca. 3,9 ha groß. Im Nordwesten grenzt es an das Erholungsgebiet Unterschleißheimer See und weitere Landwirtschaftsflächen an. Im Nordosten grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Fluren, während im Süden die Trasse der Bundesautobahn 92 die Grenze des Planungsgebietes darstellt. Die Erschließung des Geländes erfolgt über einen bis zum Parkplatz ausgebauten, danach jedoch unbefestigten Kiesweg (Fl.Nr. 1234).
Der Planungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Aufforstung bzw. Forstwirtschaft ausgewiesen. Im Zuge der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes ist diese Zielsetzung zugunsten einer Fläche für die Landwirtschaft aufgegeben worden. Das im Landschaftsschutzgebiet »Dachauer Moos« im Bereich der Gemeinden Oberschleißheim und Unterschleißheim liegende Planungsgebiet ist derzeit dem Außenbereich zugeordnet. Die Flächen sind bisher frei von jeglicher Bebauung und werden landwirtschaftlich genutzt.
»In den Darstellungen des Bauleitplanes wird eine Fläche für die Landwirtschaft in ein Gebiet »Grünfläche, Wassersport Unterschleißheimer See« umgewidmet. Der Anlass für die Umwidmung wird in der Absicht eines privaten Investors gesehen, eine eigene Fläche für einen Sportplatz (Wasserskianlage) zu nutzen.
Wir weisen darauf hin, dass Angaben über die Anlage selbst, deren Leistung und Beitrag zur Erholungsfunktion in der Begründung zum Bauleitplan nicht enthalten sind. Da die Anlage nicht Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zur Erholungsfunktion Unterschleißheimer See ist, kann eine Bewertung des Gesamtnutzens aus öffentlich rechtlichen Gesichtspunkten nicht erfolgen. Ein öffentliches Interesse ist bei dieser Planung nicht erkennbar. Auch über den bisherigen Planungsweg mit Angaben über die Untersuchung weiterer Standortalternativen findet sich in der Begründung keine Angabe.
Dem Hinweis darauf, dass für eine Genehmigung der Anlage nur die Darstellung des Flächennutzungsplanes als Landwirtschaftsfläche entgegensteht, müssen wir widersprechen. Auch der Landschaftsschutz ist ein öffentlicher Belang, der mit privaten Belangen im Rahmen der Abwägung zu prüfen und zu bewerten ist.
Aus Sicht der Gemeinde Oberschleißheim ist das Vorhaben, innerhalb des Landschaftsschutzgebietes »Dachauer Moos im Bereich der Gemeinden Ober- und Unterschleißheim« die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Anlage zur Erholungsfunktion zu schaffen, einer weitergehenden Prüfung (städtebauliche Gesamtabwägung) zu unterziehen.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Stadt München: Bebauungsplan Nr. 1982 a und Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sportgelände an der Ingolstädter Straße;
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bau- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2009 beschlossen, keine Einwendungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich V/40 und den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1982 a »Sportgelände an der Ingolstädter Straße« vorzubringen.
Die Pläne entsprechen den Planungen der Gemeinde Oberschleißheim (20. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 66 »Sportgelände an der Ingolstädter Straße«).
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich V/40 und den Bebauungsplan Nr. 1982 a »Sportgelände an der Ingolstädter Straße« zu erheben.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 2. Juli 2012
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 »Gewerbegebiet V Sonnenstraße«;
Aufstellungsbeschluss
Der Bau- und Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26. Juni 2012 bereits mit der Angelegenheit befasst und folgenden Beschluss empfohlen:
»Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 29 »Gewerbegebiet V Sonnenstraße« zu ändern. Ziel der Bebauungsplanänderung ist der Ausschluss weiterer Einzelhandelsnutzung. Über den konkreten Sortimentsausschluss sollen weitere Gutachten Aufschluss geben. Die Verwaltung wird mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.«
Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.
Ausweisung ruhiger Gebiete der Stadt München; Stellungnahme der Gemeinde Oberschleißheim im Rahmen des Behördenbeteiligungsverfahren
Der Bau- und Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26. Juni 2012 bereits mit der Angelegenheit befasst und folgenden Beschluss empfohlen:
»Die Gemeinde Oberschleißheim nimmt zur Ausweisung der ruhigen Gebiete wie folgt Stellung: Im Bereich des Gebietes »Niedermoorlandschaft nördlich Würmkanal und Schwarzhölzl« grenzt das Gebiet an die Olympia Ruderregatta Anlage an. Die Gemeinde lehnt die Ausweisung ab, wenn dadurch die derzeitige Nutzung der Regattaanlage durch die Olympia-GmbH nicht im Einklang mit der Ausweisung eines ruhigen Gebietes steht.«
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Wasserwerk Oberschleißheim, Jahresabschlüsse 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008
Der Bau- und Werkausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26. Juni 2012 bereits mit der Angelegenheit befasst und folgenden Beschluss empfohlen:
»Der Gemeinderat beschließt, die Jahresabschlüsse 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 und 2008 gem. § 25 Abs. 3 EBV festzustellen und die Jahresverluste 2002, 2004 und 2005 auf neue Rechnung vorzutragen und die Jahresgewinne 2003, 2006, 2007 und 2008 mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und den Restbetrag der Wasserversorgung zuzuführen.«
Wirtschaftsjahr: - Bilanzsumme:- Verlust: - Gewinn: