Veröffentlicht am 18.07.2012 00:00

Oberschleißheim · Verkehrszeichen und deren Bedeutung

Zeichen 237: Sonderweg für Radfahrer. Zeichen 241: getrennter Fuß- und Radweg. Zeichen  (Foto: gemeinsamer Fuß- und Radweg)
Zeichen 237: Sonderweg für Radfahrer. Zeichen 241: getrennter Fuß- und Radweg. Zeichen (Foto: gemeinsamer Fuß- und Radweg)
Zeichen 237: Sonderweg für Radfahrer. Zeichen 241: getrennter Fuß- und Radweg. Zeichen (Foto: gemeinsamer Fuß- und Radweg)
Zeichen 237: Sonderweg für Radfahrer. Zeichen 241: getrennter Fuß- und Radweg. Zeichen (Foto: gemeinsamer Fuß- und Radweg)
Zeichen 237: Sonderweg für Radfahrer. Zeichen 241: getrennter Fuß- und Radweg. Zeichen (Foto: gemeinsamer Fuß- und Radweg)

In der Juniausgabe der Oberschleißheimer Gemeindenachrichten haben wir Sie über die neue Artikelserie zu Verkehrszeichen und deren Bedeutung informiert. In dieser Ausgabe möchten wir auf die radwegebenutzungspflichtigen Verkehrszeichen eingehen. Die bekannten blauen Schilder mit weißen Symbolen »Fahrrad« – auch kombiniert mit »Fußgänger« begründen die Benutzungspflicht der mit diesen Verkehrszeichen versehenen Verkehrsanlagen für Radfahrer.

Sofern eine Verkehrsanlage neben der Fahrbahn mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 ausgeschildert ist, dürfen Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen den Radweg benutzen (Benutzungspflicht). Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Verkehrsanlage nicht benutzen, sofern dieses nicht durch Zusatzzeichen erlaubt wird (z. B. Mofas frei). Grundsätzlich ist das Fahren nur auf dem rechts der Fahrbahn angeordneten Radweg erlaubt. Ein Befahren entgegengesetzt der Fahrtrichtung ist nur dann zulässig, wenn dies entsprechend ausgeschildert ist (z. B. südlicher Teil der Feierabendstraße).

Für alle drei Verkehrszeichen empfiehlt es sich, besonders an Grundstückszufahrten, Einmündungen und Kreuzungen auf Kraftfahrzeuge zu achten. Am besten hält man einen gewissen Abstand zu Hauseingängen. Bei einem angeordneten gemeinsamen Fuß- und Radweg ist zudem besonders Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, da eine Mischung von Fuß- und Radverkehr stattfindet.

Innerhalb von Tempo-30-Zonen dürfen Radwege nicht benutzungspflichtig ausgewiesen werden. In Oberschleißheim bestehen derzeit noch einige dieser benutzungspflichtigen Verkehrszeichen in Tempo-30-Zonen, welche Schritt für Schritt entfernt bzw. ausgetauscht werden gegen das Verkehrszeichen 239 Fußgänger – mit dem Zusatz »Radfahrer frei«.

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