Seit 1. Januar brauchen Hartz IV-Betroffene aus dem Landkreis München nur noch eine Behörde aufsuchen. Der Landkreis hat pünktlich zum Jahreswechsel sein Jobcenter und Sozialbürgerbüro in seinen Räumlichkeiten am Mariahilfplatz 17 in München eröffnet. Am ersten Werktag des neuen Jahres begrüßte Landrätin Johanna Rumschöttel vor Dienstbeginn alle Mitarbeiter des neu eingerichteten Sachgebietes und wünschte ihnen für ihre Aufgaben Glück und Erfolg.
Bereits am vergangenen Freitag hatte es für geladene Gäste und interessierte Mitarbeiter eine Besichtigung der Räumlichkeiten des Sozialbürgerbüros gegeben, damit der Parteiverkehr am Eröffnungstag nicht beeinträchtigt sein würde.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im März des vergangenen Jahres den Landkreis München als alleinigen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen. Das bedeutet, dass sich der Landkreis in Zukunft nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II alleine um die Grundsicherung von Langzeit-Arbeitsuchenden kümmern wird - und nicht mehr nur um die Erbringung der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Agentur für Arbeit München wird damit nicht mehr befasst sein.
Für die Bürger im Landkreis München bedeutet das konkret: Das Landratsamt München kümmert sich seit 1. Januar 2012 als alleinige Behörde um die Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende, also um die Kosten der Unterkunft und die Regelleistungen, sowie um deren Eingliederung in Arbeit. Betroffene Bürger stellen ab sofort nicht mehr in der Agentur für Arbeit München in der Tumblinger Straße 21 ihre Anträge, sondern ausschließlich am Mariahilfplatz 17.
Betroffene Landkreisbürger erhalten damit alle Leistungen aus einer Hand. Ein Sozialbürgerbüro, das gleichzeitig mit dem Jobcenter im Landratsamt München eingerichtet wurde, gewährleistet außerdem eine gute Vernetzung mit den anderen Fachstellen im und außer Haus. Jobcenters und Sozialbürgerbüro sind Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr geöffnet.