Im März 2011 trat das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes in Kraft. Damit sollte zumindest teilweise die Lücke, die die Aussetzung des Wehr-/Zivildienstes im sozialen Bereich reißt, geschlossen werden. Kein Zweifel besteht an der Sinnhaftigkeit dieses Dienstes. Schlechte Noten bekommt allerdings der Gesetzgeber.
Denn: Zwar können Verträge zwischen sozialen Einrichtungen und Freiwilligen geschlossen werden, allerdings sind wichtige vertragliche Feinheiten, wie zum Beispiel die Frage, wie denn die Bufdis in dieser Zeit krankenversichert sind, immer noch nicht geklärt. Ich weiß das, war ich doch gerade wegen meines Sohnes, der eben einen solchen Bundesfreiwilligendienst am 1. September antritt, bei der Krankenkasse, bei der er mit mir familienversichert ist. Er braucht nämlich, damit der Vertrag rechtskräftig wird, eine derartige Bescheinigung.
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Die Bestätigung gilt aber nur bis 1. September, danach gibt es noch keine gesetzliche Regelung, wie mit den meist jungen Menschen verfahren wird. Im schlimmsten Fall sind er und alle anderen ab 1. September erst einmal gar nicht krankenversichert. Das kann unter Umständen teuer werden, wenn etwas passiert. Ebenso ist es mit dem Kindergeld, für das es ebenfalls noch keine rechtsverbindliche Regelung gibt. Auf Anfragen von betroffenen Eltern heißt es lediglich leider, leider von den Ämtern. Wer Freiwillige rekrutieren will, muss seine Hausaufgaben machen. So seh ich das.