Veröffentlicht am 10.03.2011 00:00

Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Errichtung eines Taxistandes im Bereich des S-Bahnhofes

An der Bushaltestelle am S-Bahnhof ist bisher außerhalb der Betriebszeiten des Buslinienverkehrs der Linie 291 Oberschleißheim – Dachau ein offizieller Taxistand eingerichtet.

Das örtliche Taxiunternehmen hat nunmehr mitgeteilt, dass diese Zeiten unzureichend sind und auch am Tage zwingend ein Taxistand in unmittelbarer Nähe zum nördlichen Zugang der S-Bahnstation erforderlich ist.

»Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt einen der beiden Kurzzeitparkplätze direkt vor dem nördlichen S-Bahnzugang in einen Taxistand umzuwandeln. Die Ausweisung des Taxistandes an der Haltestelle der Buslinie 291 ist zu entfernen.«

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Änderung der Verkehrsführung in der Heinz-Katzenberger-Straße

Die Heinz-Katzenberger-Straße ist für den Zweirichtungsverkehr kaum geeignet, stellenweise wird im nördlichen Abschnitt der Gehweg als Ausweichmöglichkeit für den Kfz-Verkehr genutzt. Auf Beschluss des Gemeinderates wurde für die Heinz-Katzenberger-Straße ein Verkehrskonzept mit verschiedenen Lösungsansätzen entwickelt.

Vor der Umsetzung wurde ein Umfragebogen an rund 300 Haushalte im direkten Umgriff verteilt. Gutachten und Umfrage sprachen sich für eine Sackgasse in der südlichen Heinz-Katzenberger-Straße aus.

»Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt eine Sackgasse in der südlichen Heinz-Katzenberger-Straße. Die Umsetzung soll zunächst in einer Probephase von ca. einem Jahr durch bewegliche Verkehrszeichen und Blumentröge erfolgen.«

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2011 Rathaus Oberschleißheim; Dachsanierung

»Der Gemeinderat beschließt, dass zusätzlich zur Sanierung des Daches, auch die Geschossdecken ertüchtigt werden, damit eine Nutzung des Dachraums als Speicher in Zukunft möglich sein wird. Der Bereich oberhalb des Bürgermeisterzimmers wird als Warmdach ausgebildet. Den zusätzlichen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen wird zugestimmt. Die geschätzten Baukosten, inklusive der Planungskosten, liegen bei 725.000 Euro brutto.«

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich.

Erarbeitung eines Schallschutzprogramms; Beschluss über die Empfehlungen des Ing. Büros C. Hentschel Consult für das weitere Vorgehen

»1. Für die Untersuchung werden unter Berücksichtigung des Schienenlärms folgende

Straßenzüge festgelegt:

A 92, B 471 (von Lustheim bis zur Ertlsiedlung), Sonnen-, Feierabend- und Mittenheimer Straße (St 2342), St 2053 (bei Lustheim); Ludwig-Thoma-Straße; Theodor-Körner-Straße; Haselsbergerstraße; Jahnstraße; Hofkurat-Diehl-Straße; Mittenheimer Straße (Ortsstraße); Gartenstraße und Blumenstraße; Hirschplanallee; Mittenheim; Prof.-Otto-Hupp-Straße; Am Fohlengarten, Am Stutenanger, Am Michaelianger; Heinz-Katzenberger-Straße; Theodor-Heuss-Straße; Margarethenanger; Moosweg; Am Frauenfeld; St.-Margarethen-Straße; Effnerstraße

2. Für diese Straßen wird vom Verkehrsplaner das detaillierte Verkehrsaufkommen Tag/

Nacht mit Lkw-Anteil angefordert.

3. Berechnung der Immissionsbelastung an der angrenzenden Wohnbebauung.

4. Beurteilung der Immissionsbelastung.

5. Vorstellung der berechneten Ergebnisse und Festlegung ausgewählter Punkte für Schallmessungen. Für die Schallmessung ist ein Angebot einzuholen.

6. Ermittlung der Anzahl der Betroffenen. In Abstimmung mit dem gemeindlichen Gremium wird eine »zulässige« Immissionsbelastung angestrebt und die Betroffenen ermittelt die über diesen Anhaltswert liegen.

7. Aufzeigen der möglichen Maßnahmen, z. B. – Lkw-Fahrverbot, Geschwindigkeitsreduzierung, Schallschutzfenster, Lüftungseinrichtungen«

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Antrag der SPD-Fraktion zur Umsetzung der Energievision

»1. Neue gemeindeeigene Gebäude sind nach dem aktuell bestmöglichen Energiestandard, mindestens jedoch nach dem Passivhausstandard zu errichten.

2. Beschlossene Sanierungen von gemeindeeigenen Gebäuden sind unter Berücksichtigung der bautechnischen Gegebenheiten nach dem dafür bestmöglichen Energiestandard durchzuführen.

3. Bei der Auswahl von Architekten für kommunale Bauten und Sanierungen kommunaler Gebäude ist darauf zu achten, dass deren energietechnisches Know- how nachweislich auf aktuellem Stand ist und sie zumindest Passivhausstandards in ihren bisherigen Planungen umgesetzt haben.

4. Bei Neubauten und Sanierungen von Gebäuden des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim sollen die Vertreter der Gemeinde Oberschleißheim diesbezüglich auf den Zweckverband einwirken.

5. Die Gemeinde Oberschleißheim soll zukünftig in rechtlich zulässiger Weise den Verkauf oder die Verpachtung gemeindeeigener Grundstücke, die zur Bebauung ausgewiesen sind oder für die Baurecht geschaffen werden wird, vertragsmäßig damit verbinden, dass auf diesen Grundstücken neu zu errichtende Gebäude ebenfalls nach dem aktuell bestmöglichen Energiestandard errichtet werden und ein entsprechend nach dem EEWärmeG vorgeschriebener Anteil von erneuerbarer Energie für die Wärmeversorgung genutzt wird.

6. Sachlich begründete Ausnahmen von den vorgenannten Grundsätzen sind zulässig.«

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

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