Veröffentlicht am 27.07.2026 13:18

Max Lachers Wohnhaus vor dem Abriss

Am ehemaligen Wohnhaus des Münchner Künstlers Max Lacher (Petunienweg 17) wird derzeit das Herausschneiden der denkmalgeschützten Sonnenuhr vorbereitet – ein Gerüst steht bereits. Nach Einschätzung des Arbeitskreises Denkmalnetz Bayern beim Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V. droht damit die Zerstörung des Denkmals in seiner ursprünglichen Form, obwohl nach Kenntnis des Arbeitskreises für das neue Bauvorhaben noch keine Baugenehmigung vorliegt.

In Denkmalliste eingetragen

Die Kunstwerke am Wohnhaus von Max Lacher – eine Sonnenuhr und ein großformatiges Fresko an der Veranda – wurden 2025 vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege als Baudenkmal anerkannt und in die Denkmalliste eingetragen.
Eine ältere Baugenehmigung für den hinterenTeil des Grundstücks erlaubt den Abbruch der Veranda mit dem Fresko. Die Genehmigung erstritt der Bauherr vor dem Verwaltungsgericht München. Die Kunstwerke seien im damaligen Verfahren weder den Behörden noch dem Gericht bekannt gewesen, heißt es. Der Bauherr, ein Enkel Max Lachers, habe die Kunstwerke weder in der Bauvoranfrage noch im Bauantrag erwähnt. Die Veranda mit dem großformatigen Wandbild sei sogar als „Geräteschuppen” bezeichnet worden. Zudem seien bereits im Frühjahr 2025 elf Bäume gefällt worden, obwohl dies erst zum Baubeginn zulässig gewesen wäre. Das Wohnhaus stehe seit längerem leer.

„Die Kunstwerke erhalten”

Inzwischen, so heißt es in einer Pressemitteilung weiter, plane der Eigentümer zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 20 Wohnungen. Den Anfang Juni eingereichten Bauantrag habe der Bezirksausschuss Hadern unter anderem wegen des Ausmaßes und des ungeklärten Umgangs mit dem Denkmal abgeleht. In den Plänen sei lediglich die Sonnenuhr am Neubau dargestellt; das großformatige Fresko fehle. Eine neue Baugenehmigung liegt nach Kenntnis des Arbeitskreises Denkmalnetz Bayern bislang nicht vor.
Stadtbaurätin Prof Dr. (Univ. Florenz) Merk teilte Anfang des Jahres der Enkelin Max Lachers schriftlich mit: “Dadurch, dass inzwischen aber die Denkmaleigenschaft des Freskos und der Sonnenuhr erkannt wurde, kann jetzt bei neuen Anfragen das Denkmalrecht angewendet werden. Ziel ist es dabei selbstverständlich, die Kunstwerke zu erhalten, was ich nachdrücklich unterstützte.“

„Zusammenhang muss erhalten bleiben”

Ob für das derzeit vorbereitete Herausschneiden der Sonnenuhr eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt, sei nicht bekannt, so der Arbeitskreis, der sich für den Erhalt statt Zerstörung des Denkmals einsetzt: Die Denkmaleigenschaft verpflichte zum Erhalt der Kunstwerke am originalen Standort. Ein Herausschneiden würde den historischen und künstlerischen Zusammenhang zerstören. Max Lacher habe mit den Bildszenen, dem Wohnhaus und dem Garten eine gestalterische Einheit geschaffen. Dieser Zusammenhang müsse erhalten bleiben.
„Ein Kompromiss ist möglich. Nach Sichtung der ursprünglichen Baupläne für ein Doppelhaus im Garten erscheint uns der Erhalt der Kunstwerke ohne kostspielige Umplanungen realisierbar. Wir bitten die zuständigen Behörden daher nachdrücklich, sich für eine Lösung einzusetzen, die das kulturelle Erbe Max Lachers schützt”, so der Arbeitskreis Denkmalnetz Bayern.

Der Künstler

Max Lacher (1905-1988) prägt mit seinenWerken bis heute das Münchener Stadtbild. Er liebte das Pointierte, Skurrile und Witzige. Seine Werke finden sich unter anderem an der Alten Post (Max-Joseph-Platz), am Donisl, am Kaufhaus Beck und bei Rischart (Marienplatz) oder in der Anastasia-Kapelle des Waldfriedhofs. Seine künstlerischen Verdienste wurden mehrfach ausgezeichnet und prämiert, auch war er Präsident im Münchener Haus der Kunst.

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