Obwohl hier und da gebaut wird, ist die Wohnungsnot in München groß. Wer Wohnungen oder ganze Häuser ungerechtfertigt länger leer stehen lässt, muss daher mit Konsequenzen rechnen. Das bekamen jetzt die Eigentümer von vier Objekten mit drastischen Bußgeldern zu spüren.
In einer Reihe von Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Zweckentfremdungssatzung hat das Sozialreferat Bußgelder in Höhe von insgesamt 230.000 Euro verhängt. Wie die Stadt mitteilte, handelt es sich bei den Verfahren um Leerstände einer einzelnen Wohnung, eines Reihenhauses, eines Einfamilienhauses und eines Mehrfamilienhauses.
Die Bußgelder für die Wohnung, das Reihenhaus und das Einfamilienhaus belaufen sich auf 22.000 Euro, 10.000 Euro und 35.000 Euro. Alle drei Bescheide sind bereits rechtskräftig. Im Fall eines Mehrfamilienhauses wurde ein Bußgeldbescheid über rund 164.000 Euro erlassen. In diesem Fall standen bis Oktober 2023 insgesamt vier Wohnungen leer.
„Jede Wohnung zählt in einer Stadt, in der so viele Menschen nach bezahlbarem Wohnraum suchen. Deshalb gehen wir konsequent gegen illegale Leerstände vor – unser entschlossenes Vorgehen gegen unzulässigen Leerstand hat bewirkt, dass 202 Wohneinheiten wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt wurden”, sagt Bürgermeisterin Verena Dietl. Das zeige, dass die Maßnahmen wirken. Wer Wohnraum ungerechtfertigt leer lasse, müsse mit erheblichen Konsequenzen rechnen.
Ein Bußgeldverfahren folgt in der Regel nach einem Zweckentfremdungsverfahren, da dann bereits alle wichtigen Entwicklungen, Beweise und Entscheidungen vorliegen beziehungsweise abgeschlossen sind. Die Höhe eines verhängten Bußgeldes ist stets abhängig von der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit (zum Beispiel Größe der Wohnung, Dauer der Zweckentfremdung und den wirtschaftlichen Verhältnissen des „Betroffenen”.
Das Sozialreferat werde auch künftig alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Zwangs- und Sanktionsmittel konsequent anwenden, um den in München vorhandenen Wohnraumbestand durch die Untersagung und Ahndung illegaler zweckfremder Wohnraumnutzungen zu sichern.