Am 3. Januar wurde ein 13-Jähriger auf einem E-Scooter in der Rottenbucher Straße in Gräfelfing im Beisein seiner Mutter einer Kontrolle unterzogen. Beide wurden durch eine Streifenbesatzung angehalten, nachdem den Beamten im Vorbeifahren aufgefallen war, dass am E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Inbetriebnahme eines solchen Fahrzeugs im Straßenverkehr bedarf einer bestehenden Haftpflichtversicherung sowie eines entsprechenden Versicherungskennzeichen. Das Führen eines solchen Fahrzeugs ohne eine Versicherung stellt eine Straftat dar und kann im Falle eines Unfalls zu erheblichen zivilrechtlichen Forderungen führen. E-Scooter dürfen zudem erst ab 14 Jahren genutzt werden.