In mehreren Sitzungen hat sich der Gemeinderat mit dem Entwurf einer Stellplatzsatzung befasst, die nun am 22. Februar 2011 beschlossen wurde. Die Satzung regelt Zahl und Anforderungen an Kfz- und Fahrradstellplätze für alle Teile des Gemeindegebietes, für die es keinen Bebauungsplan gibt, der diese Fragen verbindlich regelt.
Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder zu errichten. Dazu wurde eine Richtzahlenliste beschlossen, anhand derer die Zahl der erforderlichen Stellplätze berechnet werden kann. So sind zum Beispiel für ein Einfamilienhaus bis zu 80 qm Wohnfläche 1 Stellplatz, bis zu 150 qm Wohnfläche 2, darüber hinaus 3 Stellplätze erforderlich. Darüber hinaus sind noch Flächen zum Abstellen von Fahrrädern nachzuweisen.
Den Wortlaut der Stellplatzsatzung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Oberschleißheim unter www.oberschleissheim.de .