Die Rotkreuzklinikum mit seinen beiden Betriebsstätten geht mit der planmäßigen Eröffnung des Insolvenzverfahren weitere Verfahrensschritte im Rahmen der Sanierung. Hiervon umfasst ist auch die Medizinisches Versorgungszentrum am Rotkreuzplatz gGmbH. Die Eröffnung der Eigenverwaltungsverfahren erfolgt im Anschluss an die dreimonatige Schutzschirmphase und wurde vom Amtsgericht München am 1. Dezember bestätigt.
Auch im nun eröffneten Eigenverwaltungsverfahren werden alle Abläufe im Geschäftsbetrieb des Rotkreuzklinikums uneingeschränkt fortgeführt, die medizinische Versorgung und Betreuung aller Patienten des Hauses bleiben vollständig erhalten. Für die Mitarbeiter ändert sich durch die Eröffnung der Hauptverfahren nichts, Löhne und Gehälter werden wieder aus dem laufenden Betrieb finanziert. Das teilte die Schwesternschaft München vom Bayerischen Roten Kreuz mit.
Die Verfahren sind Teil eines umfassenden Sanierungsplans zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Einrichtungen unter dem Dach der Schwesternschaft München. Es finden aktuell laufende Gespräche mit dem Ziel der Sicherung und Fortführung einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung an den Standorten statt. In den vergangenen Monaten wurden zudem mit Unterstützung erfahrener Teams aus Sanierungsexperten bereits viele Daten der Rotkreuzkliniken analysiert und auf Basis der medizinischen Versorgungsrealität Potenziale und Lösungsmöglichkeiten für die Standorte herausgebildet.
Für München sieht ein aktueller Entwurf für die Sanierung eine Einhäusigkeit der beiden Betriebsstätten in den Räumlichkeiten des Rotkreuzklinikums am Rotkreuzplatz vor. Künftig sollen die Leistungen der Betriebsstätte an der Taxisstraße mit Frauenklinik und Geburtshilfe umfänglich in den Räumlichkeiten des Rotkreuzklinikums an der Nymphenburger Straße angeboten werden.