36-Jähriger verursacht Unfall mit vier Verletzten

Moosach · Vor Bus gelaufen, Fahrer attackiert

Moosach · Am Montag, 31. Oktober, gegen 16.25 Uhr, fuhr ein 49-Jähriger mit einem Linienbus auf der Triebstraße in Richtung Max-Born-Straße. Auf Höhe der Hausnummer 35 trat unvermittelt ein 36-Jähriger Fußgänger auf die Fahrbahn, um die Triebstraße in Richtung Georg-Brauchle-Ring zu überqueren.

Trotz eingeleiteter Schnellbremsung des Busfahrers konnte ein Zusammenstoß mit dem Fußgänger nicht mehr verhindert werden. Durch den Unfall kamen zwei Fahrgäste in dem Bus zu Fall. Eine 42-jährige sowie eine 66-jährige Frau verletzten sich leicht.

Faustschlag ins Gesicht

Der Fußgänger begab sich nach dem Unfall in den Omnibus und attackierte den Busfahrer körperlich als auch verbal. Der 49-Jährige erlitt durch einen Faustschlag ins Gesicht Schmerzen am Kopf. Anschließend entfernte sich der 36-Jährige vom Unfallort, ohne seinen gesetzlichen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen.

Passanten, die auf den Vorfall aufmerksam wurden, verständigten die Polizei über den Notruf 110. Der 36-Jährige konnte durch die eingesetzten Beamten in Tatortnähe angetroffen werden. Er selbst wurde durch den Unfall leicht verletzt und vom Rettungsdienst zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Der 49-jährige Busfahrer benötigte keine ärztliche Behandlung. Die 42-jährige Frau wurde ebenfalls in ein Krankenhaus gebracht, die 66-Jährige begab sich selbständig zum Arzt.

An dem Linienbus entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Euro. Aufgrund der Verkehrsunfallaufnahme kam es für etwa eineinhalb Stunden zu Verkehrsbehinderungen mit Rückstau bis zur Landshuter Allee.

Polizist angegriffen und verletzt

Im Rahmen der anschließenden ärztlichen Abklärung im Krankenhaus leistete der 36-Jährige Widerstand mit tätlichem Angriff und Körperverletzung. Er verletzte hierbei einen der eingesetzten Polizeibeamten derart, dass dieser nicht mehr dienstfähig war.

Der 36-Jährige hat sich nun nicht nur aufgrund unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung im Rahmen des Verkehrsunfalls zu verantworten, sondern auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie aufgrund Widerstandes und tätlichen Angriffs.

Artikel vom 02.11.2022
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