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Trotz geschlossener Schranke
Fasanerie · Mann überquert Bahnübergang
Das Überqueren von Bahnstrecken bei geschlossenen Schranken ist kein Kavaliersdelikt - und lebensgefährlich. Symbolbild: Bundespolizei
Fasanerie · Am Montagnachmittag, 20. Juni, überquerte ein 63-Jähriger den Bahnübergang am S-Bahn-Haltepunkt Fasanerie trotz geschlossener Bahnschranken. Die einfahrende S1 führte eine Zwangsbremsung durch. Verletzt wurde niemand.
Gegen 16.10 Uhr beobachtete der 56-jährige Schrankenwärter den Mann dabei, wie er bei bereits geschlossenen Schrankenbäumen den Bahnübergang überquerte. Er stellte daraufhin das bereits gegebene Einfahrtssignal für die S-Bahn um, was eine Zwangsbremsung der S1 zur Folge hatte. Die S-Bahn kam glücklicherweise rechtzeitig zum Stehen, sodass der Mann nicht verletzt wurde. Auch die Fahrgäste der zwangsgebremsten S-Bahn blieben unverletzt. Den 63-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr.
Züge haben langen Bremsweg
Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, geschlossene Bahnübergänge zu überqueren oder sich in Gleisbereichen aufzuhalten. Es besteht stets Lebensgefahr! Insbesondere durchfahrende Güterzüge haben eine hohe Geschwindigkeit und durch ihr Gewicht einen langen Bremsweg. Sollten durch Schnellbremsungen Personen in Zügen zu Schaden oder es zu Zugverspätungen kommen, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
Artikel vom 21.06.2022Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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