Wohnraum gesichert

Stadtrat beschließt drei Erhaltungssatzungen unbefristet

Zu hohe Mieten treffen Haushalte mit niedrigem Einkommen besonders hart. Foto: Privat

Zu hohe Mieten treffen Haushalte mit niedrigem Einkommen besonders hart. Foto: Privat

Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt · Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat jetzt die Erhaltungssatzungen „Ludwigsvorstadt“ und „Schwanthalerhöhe“ erstmals unbefristet sowie die „Agnes-Bernauer-Straße“ in vergrößertem Umgriff unbefristet beschlossen. In diesen Gebieten können Mietwohnungen nur noch unter engen Voraussetzungen in Eigentum umgewandelt werden.

Die bisherige Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ wurde an der Martin-Greif-Straße entlang der Hangkante in die beiden eigenständigen Erhaltungssatzungen „Ludwigsvorstadt“ und „Schwanthalerhöhe“ geteilt. Das Gebiet „Schwanthalerhöhe“ blieb unverändert, während das Gebiet „Ludwigsvorstadt“ leicht vergrößert werden konnte. Das Erhaltungssatzungsgebiet „Ludwigsvorstadt“ erstreckt sich im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt südlich der Bayerstraße sowie östlich Richtung Goethestraße. Im Süden reicht es bis zur Pettenkoferstraße und verläuft entlang der Hermann-Lingg-Straße zur Martin-Greif-Straße. Das Erhaltungsatzungsgebiet umfasst zirka 2.300 Wohnungen, in denen rund 3.900 Einwohner*innen leben.

Westlich angrenzend folgt das Erhaltungssatzungsgebiet „Schwanthalerhöhe“. Das Gebiet erstreckt sich von der Martin-Greif-Straße entlang der Landsberger Straße bis zur Barthstraße über den Großteil des gleichnamigen Stadtbezirks. Im Umgriff der Erhaltungssatzung leben 25.100 Einwohner*innen in 13.900 Wohnungen.

Die bisherige Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ wurde an der Martin-Greif-Straße entlang der Hangkante in die beiden eigenständigen Erhaltungssatzungen „Ludwigsvorstadt“ und „Schwanthalerhöhe“ geteilt. Das Gebiet „Schwanthalerhöhe“ blieb unverändert, während das Gebiet „Ludwigsvorstadt“ leicht vergrößert werden konnte. Das Erhaltungssatzungsgebiet „Ludwigsvorstadt“ erstreckt sich im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt südlich der Bayerstraße sowie östlich Richtung Goethestraße. Im Süden reicht es bis zur Pettenkoferstraße und verläuft entlang der Hermann-Lingg-Straße zur Martin-Greif-Straße. Das Erhaltungsatzungsgebiet umfasst zirka 2.300 Wohnungen, in denen rund 3.900 Einwohner*innen leben.

Westlich angrenzend folgt das Erhaltungssatzungsgebiet „Schwanthalerhöhe“. Das Gebiet erstreckt sich von der Martin-Greif-Straße entlang der Landsberger Straße bis zur Barthstraße über den Großteil des gleichnamigen Stadtbezirks. Im Umgriff der Erhaltungssatzung leben 25.100 Einwohner*innen in 13.900 Wohnungen.

Durch Erweiterung der bereits bestehenden Erhaltungssatzung „Agnes-Bernauer-Straße“ konnten geeignete Teilbereiche der angrenzenden befristeten Erhaltungssatzung „Pfarrer-Endres-Weg/Landsberger Straße“ unter einen unbefristeten Schutz der Erhaltungssatzung gestellt werden. Das Gebiet „Agnes-Bernauer-Straße“ liegt südlich der Landsberger Straße zwischen der Fürstenrieder und Elsenheimerstraße und wird im Süden unter anderem durch die Agnes-Bernauer-Straße sowie die Ludwig-Richter-Straße begrenzt. Insgesamt leben nun 10.600 Einwohner*innen in rund 5.800 Wohnungen im Erhaltungssatzungsgebiet. „Die Landeshauptstadt München tut weiterhin alles, was rechtlich möglich ist, um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Der Erlass weiterer unbefristeter Satzungen ist ein wichtiger Schritt zur langfristigen Sicherung von bezahlbarem Wohnraum und zum Schutz gewachsener Bevölkerungsstrukturen“, so Oberbürgermeister Dieter Reiter.

In diesen Gebieten müssen nun alle Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentum oder Teileigentum von der Stadt genehmigt werden. Auch für Baumaßnahmen braucht es eine Erlaubnis, damit kein überdurchschnittlicher Standard entsteht. Seit Herbst vergangenen Jahres hat die Stadt aber kein Vorkaufsrecht mehr, wenn ein Gebäude verkauft werden soll. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht so für ganz Deutschland entschieden. Luxusmodernisierungen und damit eine Vertreibung angestammter Bewohner*innen können somit kaum mehr verhindert werden. Für München hat das gravierende Folgen. Seit dem Urteil gingen mehr als 160 bezahlbare Wohnungen verloren. Die SPD/Volt-Fraktion im Münchner Stadtrat hat sich gemeinsam mit Oberbürgermeister Dieter Reiter an die Bundesebene gewandt. Hier braucht es eine entsprechende Gesetzesänderung, damit wirksamer Mieter*innenschutz wieder gewährleistet wird. Doch bisher blockiert die FDP dieses wichtige Vorhaben. "Es ist wichtig Erhaltungssatzungen, zukunftsfest zu machen und sie unbefristet zu erlassen. Dies haben wir heute mit den Beschlüssen in Laim, Ludwigsvorstadt und Schwanthalerhöhe gemacht - um zumindest Luxussanierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen unter Vorbehalt zu stellen. Aber wir werden weiterhin dafür kämpfen, dass wir das Vorkaufsrecht zurückbekommen. Die FDP muss ihre Blockade aufgeben", äußert sich dazu Simone Burger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD/Volt-Fraktion.

Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die drei Satzungen mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten.

In der Landeshauptstadt München gibt es dann insgesamt 36 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen zirka 334.000 Einwohner*innen in rund 192.000 Wohnungen leben. Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 1987 zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden.

Artikel vom 16.03.2022
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