Was passiert mit jahrelang leerstehenden Gebäuden?

Erding/Wartenberg · Knappes Bauland

Wiederaufbau gescheitert: Diese Brandruine wurde sogar verkauft, und der Käufer schaut jetzt in den Mond, weil die Sanierung an baurechtlichen Grundsatzfragen gescheitert ist. Foto: kw

Wiederaufbau gescheitert: Diese Brandruine wurde sogar verkauft, und der Käufer schaut jetzt in den Mond, weil die Sanierung an baurechtlichen Grundsatzfragen gescheitert ist. Foto: kw

Erding/Wartenberg · Dass Bauland knapp wird ist bekannt, und dass die Preise durch die Decke gehen auch. In einer solchen Lage werden Reserven mobilisiert, die bisher nicht so bekannt geworden sind: Immobilien im Außenbereich, die seit Jahren leer stehen, verlassen sind und teilweise verfallen.

Unter dem Druck der Marktlage könnten sich auch Erbengemeinschaften plötzlich einigen über die weitere Nutzung eines ehemals vielleicht sogar repräsentativen zumeist in vergangenen Zeiten landwirtschaftlich genutzten Anwesens.

Erbengemeinschaften sind oft genug der Schrecken der kommunalpolitisch Verantwortlichen, vor allem dann, wenn es um die künftige Baulandentwicklung einer Gemeinde geht. Von alledem dringt, wenn überhaupt, nur wenig an die Öffentlichkeit: Die Bürgermeister können es nicht riskieren, durch Indiskretionen die ohnehin oftmals quälend langen Verhandlungen zu gefährden, und die Gemeinderäte werden sich hüten zu plaudern. Zu viel hängt einfach für alle dran. Aber zuweilen rutscht einem verzweifelten Gemeindechef dann doch ein Seufzer raus: „Erbengemeinschaft, was willst du machen….“ Und dann passiert es: Eine solche Immobilie steht seit zehn Jahren leer, ist teilweise verfallen, aber garantiert unbewohnbar geworden. Diese zehn Jahre aber sind eine magische Grenze, die wohl in der Rechtsprechung entwickelt worden ist. Wird ein Gebäude aber über viele Jahre nicht genutzt oder steht ein Wohngebäude leer, kann es theoretisch als „aufgegeben“ interpretiert werden. Kommt, wie in den konkreten Fällen, sichtbarer Verfall dazu, kann der Bestandsschutz erlöschen. Was dann? Dann ist das Erbe plötzlich fast nichts mehr wert, weil es nicht mehr für Wohnzwecke genutzt werden darf. Nicht immer sind es Erbengemeinschaften, sondern einfach nur Trägheit, Geldmangel für Sanierung oder andere Gründe, die dazu führen, dass hier letztlich Werte vernichtet werden. Und dann ist guter Rat teuer.

In einem Fall in Wartenberg wurde der Versuch unternommen, ein Gelände im Außenbereich zum Innenbereich zu machen. Dann hätte mit einem regulären zweistufigen Bauleitverfahren die Fläche bebaubar gemacht werden können. Da aber blockte der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss ab, und zwar aus guten Gründen: Wartenberg wäre deutlich Richtung Fraunberg größer geworden entlang der Erdinger Straße, wo die Topografie streckenweise maximal eine zweizeilige Bebauung zulässt.

Der zweite Fall könnte sogar als lustig interpretiert werden: Vor 20 Jahren ist ein Haus im Außenbereich komplett ausgebrannt. Die Brandruine ist so lange stehen geblieben, Bäume wuchsen aus dem Obergeschoss und wurden immer größer, markierten die Dauer des Leerstandes. Dann verkaufte der Eigentümer die Immobilie. Der Käufer wollte sanieren, wissend, dass mit einem Abriss der Brandruine der Bestandschutz hier weit draußen von jeder Bebauung erlöschen würde. Und siehe da: Auch das Baurechtsamt hat die Höhe der Bäume und das Maß des Verfalls registriert. So wurde es nichts mit dem Wiederaufbau, die Ruine steht immer noch leer. Immerhin ist jetzt der Müll, der sich drum herum angesammelt hat, weitgehend entfernt worden. Mehr aber auch nicht. kw

Artikel vom 04.02.2022
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