KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren


SamstagsBlatt

Nord-Rundschau

Anzeiger

Anzeiger

Anzeiger

Anzeiger

Seiten

Zentrum

Kurier

Rundschau

Ebersberg

Erding

Ottobrunn

schleissheimer

München

Magazin
Gewinnspiele Papa Müsli!
Gewinnen Sie eine von 5 CDs
Weitere Gewinnspiele
Kunden müssen Nachweise erbringen
München · Ab 1. Februar: 3G bei der Münchner Stadtverwaltung
München · Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens gilt ab Dienstag, 1. Februar, für den Parteiverkehr in der Münchner Stadtverwaltung generell die 3G-Regel. Damit müssen Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung geimpft, genesen oder negativ getestet sein und dies auch vor Ort entsprechend nachweisen können. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
Ausgenommen von der 3G-Zugangsbeschränkung sind die Angebote des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge im Gesundheitsreferat sowie im Bereich des Sozialreferats niederschwellige soziale Unterstützungsangebote und Anlaufstellen, wie etwa die Sozialbürgerhäuser (außer Jobcenter), die Schuldner- und Insolvenzberatung, die Betreuungsstelle und die Zentrale Wohnungslosenhilfe in der Franziskanerstraße (außer Jobcenter), die Jugendgerichtshilfe und die Hilfen für junge Erwachsene. Informationen zu einzelnen Dienststellen können unter stadt.muenchen.de/service abgerufen werden.
Artikel vom 29.01.2022Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)