Kunden müssen Nachweise erbringen

München · Ab 1. Februar: 3G bei der Münchner Stadtverwaltung

München · Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens gilt ab Dienstag, 1. Februar, für den Parteiverkehr in der Münchner Stadtverwaltung generell die 3G-Regel. Damit müssen Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung geimpft, genesen oder negativ getestet sein und dies auch vor Ort entsprechend nachweisen können. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.

Ausgenommen von der 3G-Zugangsbeschränkung sind die Angebote des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge im Gesundheitsreferat sowie im Bereich des Sozialreferats niederschwellige soziale Unterstützungsangebote und Anlaufstellen, wie etwa die Sozialbürgerhäuser (außer Jobcenter), die Schuldner- und Insolvenzberatung, die Betreuungsstelle und die Zentrale Wohnungslosenhilfe in der Franziskanerstraße (außer Jobcenter), die Jugendgerichtshilfe und die Hilfen für junge Erwachsene. Informationen zu einzelnen Dienststellen können unter stadt.muenchen.de/service abgerufen werden.

Artikel vom 29.01.2022
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