Neue Regeln im Supermarkt, beim Führerschein und der Post

Das ändert sich 2022

2022 soll der Mindestlohn steigen. Das bedeutet für viele Menschen etwas mehr Geld im Geldbeutel. Auch Azubis können sich auf eine bessere Bezahlung freuen. Foto: cr

2022 soll der Mindestlohn steigen. Das bedeutet für viele Menschen etwas mehr Geld im Geldbeutel. Auch Azubis können sich auf eine bessere Bezahlung freuen. Foto: cr

München-Ebersberg-Erding · Mit dem Jahreswechsel treten alljährlich wieder zahlreiche Änderungen in Kraft. So auch zum 1. Januar 2022. Dies betrifft natürlich nicht nur die hinlänglich bekannten „Corona-Regeln“, sondern auch ganz profane Dinge für die Verbraucher. Im Folgenden erfahren Sie, was uns heuer erwartet:

  • Höherer Mindestlohn: Der Mindestlohn wird angehoben: Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr soll er gleich zweimal steigen: Zum 1. Januar soll der Mindestlohn auf 9,82 Euro und zum 1. Juli auf 10,45 Euro angehoben werden. In den nächsten vier Jahren plant die Ampel-Regierung den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen.
  • Höhere Ausbildungsvergütung: Ein höherer Lohn erwartet auch viele Auszubildende: Die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung steigt von 550 Euro auf 585 Euro brutto pro Monat. Im zweiten Lehrjahr bekommen Azubis jeweils 18 Prozent mehr und im dritten Lehrjahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr.
  • Digitale Krankmeldung: Ab 1. Juli soll die Krankschreibung elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt werden – und zwar von den Krankenkassen. Arbeitnehmer müssen den ehemals „gelben Schein“ dann nicht mehr selbst im Unternehmen abgeben. Die Patienten erhalten lediglich noch eine ausgedruckte Ausfertigung zur eigenen Dokumentation.
  • Neue Führerscheine: Die ersten alten Führerscheine laufen zum 1. Januar 2022 ab. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig. Wer vor 1953 geboren worden ist, für den gilt immer der 19. Januar 2033 als Stichtag – egal, wann der Führerschein ausgestellt worden ist.
  • Höhere Portokosten: Nach fast drei Jahren hebt die Deutsche Post wieder die Preise an. Zum 1. Januar steigt das Porto für einen Standardbrief von 80 auf 85 Cent. Für eine Postkarte werden 70 Cent statt 60 Cent fällig. Der Preis für das Einschreiben und Einschreiben Einwurf steigt um 15 Cent auf 2,65 Euro bzw. 2,35 Euro.
  • Home-Office-Pauschale: Steuerpflichtige können 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro. SPD, Grüne und FDP wollen die steuerliche Home-Office-Pauschale bis Ende 2022 verlängern.
  • Kurzarbeitergeld: Das Bundesarbeitsministerium hat die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld noch einmal um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert. So gilt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes weiterhin 24 Monate.
  • Keine Plastiktüten mehr: Ab Anfang 2022 dürfen Händler keine Plastiktüten mehr an ihre Kundschaft ausgeben oder verkaufen. Ausgenommen sind ganz leichte Tüten, die sogenannten Hemdchenbeutel für Obst und Gemüse.
  • Neue Pfand-Regeln: Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff werden einheitlich 25 Cent Pfand erhoben. Zudem gibt es ein einheitliches Dosenpfand von 25 Cent. Ausnahmen gibt es bei Milch- und Milchmischgetränken. Dort greift die Pfandpflicht erst ab 1. Januar 2024. Getränkekartons wie etwa Tetra Paks bleiben pfandfrei.
  • Energiepreise: Gas- und Stromanbieter werden auch heuer wieder ihre Preise erhöhen. Dies unter anderem deswegen, weil die Abgabe auf CO2 pro Tonne von 25 auf 30 Euro steigt. Auf einen Durchschnittshaushalt kommt im nächsten Jahr eine Preiserhöhung von 305 Euro beim Gas und 91 Euro beim Strom zu.
  • EEG-Umlage: Die EEG-Umlage wird von 6,5 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh abgesenkt. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die EEG-Umlage also um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent. Somit sollen die Stromkosten etwas gemindert werden.
  • Kaufprämie für E-Autos: Die Ampelkoalition will die Innovationsprämie (9.000 Euro für reine E-Autos und 6.750 Euro für Plug-in-Hybride) zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31. Dezember 2022 fortführen.
  • Kindergeld: Es bleibt bei 219 Euro für die ersten beiden Kinder und bei 225 Euro für das dritte. Ab dem vierten Kind werden 250 Euro ausgezahlt. In Bayern kommt ab dem 13. Lebensmonat noch das Familiengeld in Höhe von 250 Euro hinzu, unabhängig vom Einkommen der Familie.
  • Ab dem 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland voraussichtlich um 4,6 Prozent, in den neuen Bundesländern um 5,3 Prozent.
  • Mehr Geld für Frührentner: Frührentner dürfen auch 2022 deutlich mehr hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird: Insgesamt bis zu 46.060 Euro im Jahr (etwa 3.838 Euro brutto im Monat). Das soll Unternehmen und Kliniken bei Corona-bedingten Personalengpässen unterstützen.
  • Empfänger von Hartz IV, das ab 2022 zum Bürgergeld werden soll, erhalten ab Januar 449 Euro im Monat, das sind drei Euro mehr als bisher.
  • Auch sonst verspricht das Jahr 2022 interessant zu werden: am 5. September jährt sich der 50. Geburtstag des Münchner Olympiaparks. Die Stadt plant hierzu einige Sonderveranstaltungen. Vom 21. November bis 18. Dezember steigt in diesem Jahr außerdem die 22. Fußball-WM in Katar. Wegen der klimatischen Bedingungen vor Ort erstmals im kalendarischen Herbst. Public Viewing im Biergarten könnte also (nicht nur wegen der Corona-Pandemie) schwierig werden.

    Auch die politische Landkarte verändert sich wieder. So werden im Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die neuen Landesparlamente gewählt. Walter Steinmeier (SPD) kandidiert am 13. Februar für eine zweite Amtszeit als Bundespräsident. In Bayern stehen in diesem Jahr keine Wahlen an.

    Zu guter Letzt: Während Frankreich und einige andere Staaten ein neues Atomzeitalter einleiten wollen, steigt Deutschland am 31. Dezember 2022 vollständig aus der Stromerzeugung mittels Kernenergie aus. Die letzten drei deutschen Kernkraftwerke (Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2) sollen dann abgeschaltet und zurückgebaut werden.

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    Artikel vom 31.12.2021
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