Genehmigung der Stadt ist rechtens

Fasangarten · Kompostieranlage

Fasangarten · Bereits im Jahr 2016 war eine Klage gegen die Genehmigung der Kompostieranlage an der Fasangartenstraße 54 vom Verwaltungsgericht München abgewiesen worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nunmehr die hiergegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. Damit wurde die Rechtsauffassung des Referats für Klima- und Umweltschutz der Stadt München bestätigt: Die Kompostieranlage ist rechtmäßig. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Die Kompostieranlage für städtisches Landschaftspflege- und Friedhofsmaterial ist seit 2014 in Betrieb und wurde als Ersatz für die stillgelegte Anlage an der Hochäckerstraße errichtet.

Klimaschutzreferentin Christine Kugler: „Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Rechtsauffassung der Stadt München: Durch umfangreiche Auflagen in der Genehmigung wird sichergestellt, dass von der Anlage weder schädliche Umwelteinwirkungen noch sonstige Gefahren für die Nachbarschaft ausgehen. Das Kompostieren dient dem Schutz unserer Umwelt in vielerlei Hinsicht und kann beispielsweise im Garten, in der Landwirtschaft sowie im Landschafts- und Gartenbau vorteilhaft eingesetzt werden. Darüber hinaus sind wir als Kommune verpflichtet, verwertbare Abfälle von sonstigen Abfällen zu trennen und getrennt zu verwerten. Das Urteil bestärkt uns darin, dass wir mit unserer Umweltpolitik auf dem richtigen Weg sind.“

Artikel vom 23.11.2021
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