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"EG Kristian" ermittelt
Zeugenaufruf nach einem Tötungsdelikt in Neuhausen
Fahnungsplakat Tötungsdelikt in Neuhausen. Foto: Polizeipräsidium München
München/Neuhausen · Wie bereits berichtet, wurde am Freitag, 5. November ein 49-jähriger Kroate in seiner Wohnung im Bereich der Leonrodstraße in Neuhausen tot aufgefunden. Die daraufhin geführten kriminalpolizeilichen Ermittlungen sowie forensischen Untersuchungen bzw. eine Obduktion ergaben, dass eine äußere Gewalteinwirkung todesursächlich gewesen ist.
Zur Rekonstruktion mutmaßlicher Tatabläufe wurde dazu beispielsweise auch, mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamts, mit einer digitalen Tatortanalyse ein dreidimensionales Tatortmodell erstellt. In der Folge wurden die weiteren Ermittlungen vom Kommissariat 11 (Tötungsdelikte) übernommen.
Unter der Bezeichnung "EG Kristian" wurde nun außerdem eine eigene Ermittlungsgruppe gegründet und die Ermittlungen weiter intensiviert. Die Ermittlungsgruppe besteht im Kern insgesamt aus mehr als zehn spezialisierten Kriminalbeamten verschiedener Kriminalfachdezernate (wie beispielsweise der Spurensicherung) der Münchner Polizei. Derzeit werden dort insbesondere zahlreiche Personen- und Sachbeweise ausgewertet. Im Bereich der Tatörtlichkeit werden außerdem ab heute Fahndungsplakate mit einem Zeugenaufruf angebracht. Das Bayerische Landeskriminalamt hat dazu eine Belohnung von bis zu 5.000 Euro für Hinweise aus Deutschland, welche zur Ermittlung bzw. Festnahme eines Tatverdächtigen führen, ausgesetzt. Die Ermittlungen des Kommissariats 11 (Tötungsdelikte) dauern weiterhin an.
Zeugenaufruf:
Wer
hat im angegebenen Zeitraum im Bereich der Leonrodstraße, Landshuter Allee
und Albrechtstraße (Neuhausen) Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang
mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 11, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Hinweis:
Es wird
darauf hingewiesen, dass die Belohnung für Hinweise ausgesetzt wird, die
zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung des Täters führen sowie nur unter
Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt wird. Sie ist ausschließlich
für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung
strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
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