Welche Regeln gelten aktuell?

Bayern/München · Ampel auf "Rot"

 Foto: Jonas Hasselqvist /CCO

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Bayern/München · Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat am Montag, 8. November, 609 Corona-Patienten auf den bayerischen Intensivstationen gemeldet. Damit wurde der Grenzwert für die Stufe Rot der bayerischen Krankenhaus-Ampel überschritten, sodass seit Dienstag, 9. November, landesweit erneut verschärfte Corona-Regeln gelten.

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Damit die Ampel von Rot wieder auf Gelb umschaltet, müsste der Grenzwert von bayernweit 600 mit Corona-Patienten belegten Intensivbetten an mindestens drei Tagen in Folge unterschritten werden.

Folgende Regeln sind mit dem Eintritt in die rote Ampelphase in Kraft getreten:

  • Für Veranstaltungen sowie in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen gilt generell die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) – etwa in Fitnessstudios und Sportstätten, Theater, Kinos und Museen, Zoos, Bäder und Solarien sowie (wie schon in Phase Gelb) Diskotheken, Clubs und Bordellen.
  • Ausgenommen sind Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Kosmetiker: Hier gilt jetzt 3G-Plus (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete).
  • Für Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt auch in Stufe Rot weiterhin 3G (Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete mit Schnelltest).
  • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt 3G (Geimpft, Genesen, Getestet, wobei zwei Testnachweise pro Woche ausreichen). Der Handel und der öffentliche Personennah- und -fernverkehr sind davon ausgenommen.
  • Grundsätzlich ausgenommen von 3G-/Plus-/2G-Regeln bleiben Handel und der Nahverkehr, auch Personenobergrenzen gibt es hier nicht. Auch für Gottesdienste ist kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis notwendig, es gibt aber eine Höchstteilnehmerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  • Die FFP2-Maskenpflicht aus Stufe Gelb gilt unverändert fort. Eine medizinische Maske ist nur bei Kindern und Jugendlichen von sechs bis 15 Jahren zulässig, jüngere Kinder brauchen keine Maske zu tragen. Sofern der Zutritt durch 3G-Plus oder 2G geregelt ist, entfällt die Maskenpflicht.

Artikel vom 11.11.2021
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