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Testpflicht für Ungeimpfte in vielen geschlossenen Räumen
3G-Regel für München in Kraft
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss jetzt in vielen Bereichen einen negativen Corona-Test vorlegen. Foto: CC0
München/Landkreise · Mit 48,5 lag die vom Robert-Koch-Institut für die Stadt München gemeldete 7-Tage-Inzidenz am Samstag zum dritten Mal in Folge über dem Schwellenwert 35, sodass seit Montag, 23. August, die Inzidenzeinstufung „über 35“ gilt. Gleichzeitig trat am Montag auch die Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, mit der die Bund-Länder-Beschlüsse vom 10. August für Bayern umgesetzt werden.
Artikel vom 23.08.2021: Testnachweis im Amateurfußball nicht notwendig
Corona (COVID-19) in München und den Landkreisen
Hier finden Leser Infos zu Test- und Impf-Zentren, Fallzahlen, Impf-Angebote für Kurzentschlossene u.v.m.
Damit gilt in München, ebenso wie im
Landkreis München, aktuell die sogenannte "3G-Regel" (Zutritt nur für Getestete,
Geimpfte und Genesene)
- bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen
- für die Innengastronomie
- für Indoor-Sport
- für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden
- für Angebote in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
- sowie bei körpernahen Dienstleistungen
25.000 Zuschauer bei Großveranstaltungen
Kulturelle oder sportliche Großveranstaltungen mit (bundes-)länderübergreifendem Charakter sind auf Basis der 3G-Regel inzidenzunabhängig mit bis zu 25.000 Zuschauer möglich, maximal aber 50 Prozent der Veranstaltungsstätten-Höchstkapazität. Beim Amateursport unter freiem Himmel greift die Testpflicht – unabhängig von der Inzidenz – hingegen weder für Aktive noch für Zuschauer. Bis zu 1500 Zuschauer sind hier zugelassen, darunter 200 Stehplätze.
Außerdem gilt bei der Inzidenzeinstufung „über 35“ die 3G-Regel jetzt auch für Besuchern von Krankenhäusern. Übernachtungsgäste von Beherbergungsbetrieben müssen nicht nur bei der Ankunft, sondern auch alle weiteren 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schüler/innen, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.
Steigt die Inzidenz höher als 50, dürfen sich zudem nur zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen, Kinder unter 14 Jahren werden bei der Personenzahl nicht mitgezählt. Vollständig Geimpfte und Genesene werden generell nicht mitgezählt, weder bei der Personenzahl noch bei der Zahl der Haushalte.
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