Dringender Klärungsbedarf

Moosach · Radweg-Rückbau darf nicht ohne BA-Anhörung vorgenommen werden

Anhörungsrecht gefordert: Der Bezirksausschuss Moosach möchte bei möglichen Entscheidungen über den Rückbau von Radwegen mit einbezogen werden. Foto: sb

Anhörungsrecht gefordert: Der Bezirksausschuss Moosach möchte bei möglichen Entscheidungen über den Rückbau von Radwegen mit einbezogen werden. Foto: sb

Moosach · Geht es nach dem Bezirksausschuss Moosach (BA 10) dann soll das Gremium bei Entscheidungen über einen möglichen Radwegrückbau in einzelnen Straßen miteinbezogen werden. „Generell haben wir nichts dagegen, wenn die Radwege zurückgebaut werden“, sagte Angelika Bueb (CSU) auf der jüngsten Sitzung des Lokalparlaments. „Damit werden die Gehwege breiter und das ist grundsätzlich zu begrüßen, schließlich fahren hier auch viele kleine Kinder mit dem Fahrrad. Aber wir bestehen darauf, dass wir als Bezirksausschuss trotzdem auf alle Fälle angehört werden müssen.“

Ihrer Ansicht nach gebe es aber auch einige Straßen im Viertel, auf denen Radfahren auf der Straße gefährlich sei. „Die Netzerstraße etwa ist sehr eng, zudem fährt hier der Bus. Das wird beim Überholen von Radfahrern gefährlich“, so Angelika Bueb weiter. „Deshalb ist es wichtig, dass wir darauf drängen, angehört zu werden. Es kann nicht sein, dass das Mobilitätsreferat einfach den Radweg zurückbaut.“ Das sah Riad El Sabbagh (SPD) ähnlich: „Es macht Sinn, dass wir das Ganze im Einzelfall besprechen.“

Grund für die Diskussion war ein Beschlussentwurf des Mobilitätsreferats der Landeshauptstadt München, der dem Gremium zur Anhörung vorlag und der eine Neuvorlage des konzeptionellen Vorgehens hinsichtlich des Radwegrückbaus in Tempo 30-Zonen zum Thema hatte. Daraus geht hervor, dass die Radwege in Tempo 30-Zonen dann zurückgebaut werden sollen, „sobald dort vom Baureferat im Rahmen des turnusmäßigen Straßenunterhalts Sanierungsbedarf festgestellt wird“. Die gewonnene Fläche soll dann baulich zu einem Gehweg umgebaut werden, damit Fußgänger mehr Platz haben und um Gefahren zu entschärfen. Der Radverkehr wird so auf die Straße verlegt.

Grundsätzlich gehe die Idee, Radwege im Stadtgebiet zurückzubauen, auf regelmäßige Anfragen von Bezirksausschüssen und Bürgern zurück, heißt es von Seiten des Mobilitätsreferats. Die Mehrzahl der in Tempo 30-Zonen vorhandenen Radwege stamme noch aus der Zeit vor der Einführung von Tempo 30-Zonenregelungen in der Straßenverkehrsordnung und vor den ersten entsprechenden Maßnahmen in München ab Ende der 1980er Jahre. Mit Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkungen haben die meisten dort vorhandenen Radwege, die zudem überwiegend noch den Planungsstandards der 1950er bis 1980er Jahren entsprechen, ihre ursprüngliche Bedeutung verloren. Eine Neuanlage von Radwegen in Tempo 30-Zonen erfolgt nach Angaben des Mobilitätsreferats grundsätzlich nicht mehr.

Allerdings soll der Beschluss nicht auf alle Tempo 30-Zonen angewendet werden. Es gibt auch Ausnahmen, etwa für den Fall, dass in einer Einbahnstraße der gegenläufige Radverkehr aus Sicherheitsgründen zwingend über einen Radweg in Gegenrichtung abgewickelt werden müsse oder in einer Straße für eine Tempo 30-Zone ein ungewöhnlich hohes Verkehrsaufkommen beziehungsweise ein hoher Anteil an Schwerverkehr oder Linienverkehr herrsche, der nicht dem Charakter einer Wohnstraße entspreche, schlägt Mobilitätsreferent Georg Dunkel vor. Hier müsse im Einzelfall extra geprüft werden. Das Gleiche gelte dann, wenn ein Radweg aus Gründen der Schulwegsicherheit empfehlenswert sei. Ein Einbeziehen der einzelnen Bezirksausschüsse ist aktuell nicht vorgesehen. Deshalb setzt sich der BA 10 dafür ein, in mögliche Entscheidungen über einen Radwegrückbau einbezogen zu werden und ein Anhörungsrecht zu bekommen. sb

Artikel vom 06.07.2021
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