Zahlreiche, weitere Lockerungen

Im Landkreis München ist (fast) alles wieder erlaubt

Landrat Christoph Göbel freut sich, dass die Inzidenzwerte so weit gesunken sind, dass Öffnungen wieder möglich sind. Foto: Landratsamt

Landrat Christoph Göbel freut sich, dass die Inzidenzwerte so weit gesunken sind, dass Öffnungen wieder möglich sind. Foto: Landratsamt

Landkreis-München · Im Landkreis München treten neue Lockerungen in Kraft: seit Freitag, 21. Mai, dürfen unter anderem Hotels für Touristen wieder öffnen, auch viele sonstige touristische Angebote sind erlaubt und Laienensembles können wieder gemeinsam üben. Zudem dürfen ab diesem Zeitpunkt Freibäder und Fitnessstudios öffnen.

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Auch bestimmte Veranstaltungen unter freiem Himmel sind wieder möglich. Das Landratsamt hat dazu eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Dem Urlaub im Landkreis München steht nichts mehr im Wege: Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen sind wieder erlaubt.

Die Übernachtungsgäste dürfen dabei auch gastronomische Angebote –auch in geschlossenen Räumen –sowie Kur-, Therapie-und Wellnessangebote wahrnehmen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Testnachweis verfügen.

In den Pfingstferien steht den Landkreisbürgern sowie Urlaubern eine Vielzahl an Freizeitaktivitäten offen: Der Betrieb von Seilbahnen, Fluss-und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr ist wieder möglich. Auch touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie Stadt-und Gästeführungen, Berg-, Kultur-und Naturführungen im Freien sind wieder erlaubt. Zudem können die Außenbereichev on medizinischen Thermen für Kunden geöffnet werden.

Voraussetzung ist jeweils, dass die Kunden einen negativen Testnachweis vorlegen. Auch im Bereich Musik und Kultur gibt es Lockerungen: Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, sind wieder erlaubt.

Auch Kulturveranstaltungen im Freien sind mit festen Plätzen für maximal 250 Zuschauer wieder möglich. Für die Zuschauer besteht dabei eine Testpflicht. Das Sommerwetter lässt zwar noch etwas auf sich warten, ab sofort dürfen aber die Freibäder im Landkreis München wieder öffnen. Voraussetzungfür die Badegästeist ein Termin und ein negativer Test. Auch Fitnessstudios dürfen im Landkreis München wieder öffnen.

Voraussetzung für den Besuch ist eine vorherige Terminbuchung, ein negativer Test und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst).

Ab Freitag sind auch wieder Sportveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Besucher über einen negativen Test verfügen und feste Sitzplätze einnehmen. Im Bereich Sport gibt es eine weitere Lockerung: Ab Freitag ist Kontaktsport und kontaktfreier Sport unter freiem Himmel nun auch in Gruppenvon bis zu 25 Personen erlaubt.

Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmerinnenund Teilnehmer über einen negativen Testnachweis verfügen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten ist wie bisher möglich unter der Voraussetzung, dass Sportler über einen Testnachweisverfügen.

Es gibt eine neue Vorgabe des Bundes bzw. des Freistaats Bayern bezüglich der Gültigkeitsdauer von PCR Tests: Diese dürfen künftig – analog zu den PoC-Schnelltests – nur noch 24 statt wie vorher 48 Stunden alt sein. Dies gilt auch für Testnachweise, die benötigt werden, wenn sich mehrere Haushalte in der Außengastronomie treffen oder beim Besuch von Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen. Für vollständig Geimpfteund genesene Personen, die über einen entsprechenden Impf-bzw. Genesenennachweis verfügen, entfällt die Testpflicht.

„Die Inzidenz im Landkreis München sinkt seit mehreren Wochen stetig. Ich freue mich, dass wir nun pünktlich zu den Pfingstferien zahlreiche Erleichterungen ermöglichen können. Mein Dank gilt den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis München, die diese Öffnungen mit ihrem verantwortungsbewussten Verhalten in den letzten Wochen erst ermöglicht haben. Für viele Aktivitäten sind negative Testergebnisse Voraussetzung, so wird dem Infektionsschutz am besten Rechnung getragen. Durch die umfangreiche Teststruktur im Landkreis München steht einem reibungslosen Ablauf aus meiner Sicht nichts entgegen“, so Landrat Christoph Göbel.

Artikel vom 25.05.2021
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