Neue Corona-Regeln in Bayern in Kraft getreten

Bayern · Mehr Freiheit für Geimpfte und Genesene

Wer vollständig gegen Corona geimpft ist oder die Krankheit überstanden hat, hat wieder mehr Freiheiten. Foto: CC0

Wer vollständig gegen Corona geimpft ist oder die Krankheit überstanden hat, hat wieder mehr Freiheiten. Foto: CC0

Bayern/München · Der Freistaat Bayern gibt Geimpften und Genesenen wieder mehr Freiheiten und damit einen Teil ihrer Grundrechte zurück. Ab sofort fallen für Menschen, die eine vollständige Corona-Impfung erhalten oder eine Erkrankung überstanden haben, viele der aktuellen Einschränkungen wie die Ausgangssperre oder die Testpflicht weg.

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Wenn zum Beispiel im Einzelhandel (Click & Meet), beim Friseur oder im Zoo ein Corona-Schnelltest erforderlich ist, fällt diese Pflicht für Geimpfte und Genesene weg. Bei Impfungen, die zwei Impfdosen vorsehen, muss die Impfreihe bereits abgeschlossen sein. Zudem müssen danach 14 Tage vergangen sein, um die Rechte als Geimpfter in Anspruch nehmen zu können. Genesene müssen ihre zurückliegende Infektion mit einem PCR-Testergebnis aus dieser Zeit nachweisen. Die Infektion darf nicht länger als sechs Monate und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Symptome dürfen keine vorhanden sein.

Perspektiven für Kultur und Gastronomie

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Städten und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt für Geimpfte und Genesene ebenfalls nicht mehr. Betroffene dürfen theoretisch also auch wieder nachts aus dem Haus gehen und dies auch ohne konkreten Grund. Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte zählen vollständig Geimpfte und Genesene jetzt nicht mehr mit, die häusliche Quarantäne nach einem Kontakt mit Inzifierten fällt ebenfalls weg. Andere Regeln wie Maske tragen, Abstand und Hygiene gelten auch für Geimpfte und Genesene weiterhin.

Für bayerische Städte und Landkreise mit einem stabilen Inzidenzwert unter 100 gibt es künftig gelockerte Corona-Regeln. Hier sind von Montag, 10. Mai, an erste Öffnungsmöglichkeiten für Kultur und bei der Außengastronomie beschlossen worden. Grundschüler dürfen von Montag an bis zu einem Inzidenzwert von 165 in den Präsenzunterricht gehen.

Am Donnerstag, 6. Mai, lagen laut RKI bereits 36 der 96 Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat unter der Marke von 100. In der Stadt München betrug der Wert 98,3, im Landkreis München 87,0, im Landkreis Ebersberg 114,9, im Landkreis Erding 83,9, im Landkreis Miesbach 136,0 und im Landkreis Freising 112,8.

Artikel vom 06.05.2021
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