Geflügelpest im Landkreis Ebersberg

Ebersberg · Sperrbezirk aufgehoben

Ebersberg-Landkreis · Der mit Allgemeinverfügung vom 2. April eingerichtete Sperrbezirk für den Geflügelpestausbruch im Landkreis Erding wird ab Mittwoch, 28. April, um 0.00 Uhr, aufgehoben und in ein Beobachtungsgebiet umgewandelt. Dies betrifft in Forstinning das Gemeindegebiet im Bereich der Aicher Straße und nördlich der Mühldorfer Straße, sowie die Ortsteile Salzburg, Siegstätt, Aitersteinering und das östliche Gemeindegebiet im Bereich der B12. In Hohenlinden sind die Bereiche Neupullach und Neumühlhausen betroffen.

Für den Geflügelpestausbruch in Poing kann, nach der Aufhebung des Sperrgebietes am 22. April, nun zum 2. Mai, 0 Uhr, auch das Beobachtungsgebiet aufgehoben werden. Das sogenannte Aufstallungsgebot bleibt im Landkreis Ebersberg auch weiterhin in Kraft.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest kann man auch auf der Webseite des Landratsamtes unter www.lra-ebe.de finden.

Artikel vom 27.04.2021
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