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Schutzschirm für Auszubildende und kleine Unternehmen erweitert
München · Wir kämpfen um jeden Ausbildungsplatz!
Florian Post, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden. Foto: Privat
München · Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Das Bundeskabinett hat vor kurzem die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" beschlossen - ein zentraler Beitrag zur Stabilisierung des Ausbildungsmarkts in der Pandemie.
Themenseite: Florian Post (SPD), Bundestagsabgeordneter München-Nord
Wir verdoppeln die Ausbildungsprämien für das kommende Ausbildungsjahr (das heißt für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen) von 2.000 Euro auf 4.000 Euro, sofern das Ausbildungsniveau stabil bleibt bzw. von 3.000 Euro auf 6.000 Euro, wenn das Ausbildungsniveau erhöht wird.
Wir verbessern auch den Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilderinnen und Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten. Zukünftig wird es nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch zur Ausbildervergütung.
Was uns besonders wichtig ist: Diese Förderungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten (bislang 249) in Anspruch nehmen. Damit erweitern wir den Kreis der förderberechtigten Betriebe in erheblichem Umfang. Außerdem führen wir einen "Lockdown-II-Sonderzuschuss" in Höhe von 1.000 Euro ein. Dieser Zuschuss richtet sich an ausbildende Kleinstunternehmen mit bis zu vier Beschäftigten.
Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur in geringem Umfang weiterführen konnte, während gleichzeitig die Ausbildung an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde. Wir wollen zudem verhindern, dass ein Ausbildungsplatz wegen einer Insolvenz verloren geht. Deshalb wird auch die Übernahmeprämie verbessert bzw. auf 6.000 Euro verdoppelt.
Die ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Zweiten Förderrichtlinie sehen zudem Verbesserungen bei der Auftrags- und Verbundausbildung vor: Die Fördervoraussetzungen werden flexibilisiert, die Förderbeträge laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht. Zudem wird die Förderung auch hier einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht. Darüber hinaus können Ausbildungsbetriebe, die in besonderem Umfang von der Pandemie betroffen sind, zukünftig einen Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungslehrgänge (dazu zählen auch digitale Angebote) für Auszubildende erhalten. Der Zuschuss beträgt einmalig 50 Prozent der Lehrgangskosten, max. 500 Euro pro Ausbildungsverhältnis.
Florian Post
Ihr Bundestagsabgeordneter für den Münchner Norden
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