Erleichterungen bei der Beantragung der Vereinspauschale

Landkreis-Erding · Antragsfrist für Gelder verlängert

Das Vereinsleben ruht seit Ausbruch der Pandemie mehr oder weniger. Deswegen hat der Freistaat Bayern die Voraussetzungen zur Erlangung der Fördergelder weiter erleichtert.  Foto: CCO

Das Vereinsleben ruht seit Ausbruch der Pandemie mehr oder weniger. Deswegen hat der Freistaat Bayern die Voraussetzungen zur Erlangung der Fördergelder weiter erleichtert. Foto: CCO

Landkreis-Erding · Die Antragsfrist für die Beantragung der Vereinspauschale wurde bis zum 6. April 2021 (Ausschlussfrist) verlängert. Außerdem hat das Bayrische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Voraussetzungen zur Erlangung der Fördergelder weiter erleichtert. Die Fördersumme wurde wie bereits im vergangenen Jahr verdoppelt. Statt 20 Millionen Euro werden nun 40 Millionen auf die Vereine verteilt.

Weiter gibt es für die Sport- und Schützenvereine, die dem Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV), dem Bayerischen Sportschützenbund e.V. (BSSB), dem Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e.V. (BVS Bayern) oder dem Oberpfälzer Schützenbund e.V. (OSB) angehören, nachträgliche Erleichterungen bei der Beantragung der Vereinspauschale:

  • Für im Jahr 2021 gestellte Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von 10 Prozent verzichtet, wenn der Verein die Voraussetzung im Jahr 2019 (für die Beantragung der Vereins-pauschale 2020) noch erfüllt hat.
  • Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 Prozent des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahrs 2019 herangezogen werden. Dies gilt nicht, wenn das Beitragsaufkommen durch vom Verein selbst gewählte bzw. verursachte Beitragsermäßigungen oder -freistellungen nicht erreicht wird.
  • Weiter sollen für die Berechnung der Vereinspauschale im Jahr 2021 aufgrund der Mitgliederrückgänge in Vereinen während der Pandemie nach dem Günstigkeitsprinzip alternativ die zur Gewährung der Vereinspauschale 2020 ermittelten Mitgliedereinheiten herangezogen werden, die durch die Anrechnung der Vereinsmitglieder (Erwachsene und sonstige Mitglieder) erzielt wurden, sofern deren Anzahl höher als bei der aktuellen Antragsprüfung ist. Diese Regelung bezieht sich nicht auf die durch Übungsleiterlizenzen erwirtschafteten Mitgliedereinheiten.

Bereits eingereichte Unterlagen werden auf diese Erleichterungen überprüft, eine erneute Antragstellung ist nicht nötig. Entgegen teils anderslautender Andeutungen weist das Bayerische Innenministerium darauf hin, dass die „Bagatellgrenze“ weiter bestehen bleibt.

Sollten Vereine im Landkreis Erding im Hinblick auf diese Erleichterungen nun doch die Fördervoraussetzungen erfüllen, können die Antragsunterlagen noch bis zum 6. April 2021 (Ausschlussfrist) im Landratsamt Erding, Fachbereich 11, Frau Haas eingereicht werden. Unterlagen hierzu findet man auf der Internetseite des Landkreises unter der Rubrik „Sport“.“

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Artikel vom 12.03.2021
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