München · Alkoholverbot am Hauptbahnhof um 2 Jahre verlängert

München · Weniger Kriminalität, weniger Beschwerden von Anwohnern und Passanten: Das ganztägige Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof hat sich aus Sicht von Polizei und Kreisverwaltungsreferat bewährt. Die Rathauskoalition wird die Verordnung, die zum 20. Januar 2021 ausläuft, daher auf zwei Jahre befristet fortführen.

Den Beschluss wird der Kreisverwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 15. Dezember fassen.

Nach Einführung des Alkoholverbots nahm die Kriminalität kontinuierlich ab. Davor geschahen laut Polizei knapp die Hälfte aller Rohheitsdelikte unter Alkoholeinfluss, diese Zahl konnte um fast 30 Prozent gesenkt werden. Dennoch ist die Quote noch immer höher als im restlichen Stadtgebiet. Es besteht also weiter Handlungsbedarf.

SPD/Volt schließt sich der Bewertung von Polizei und KVR an: Das Alkoholverbot am Hauptbahnhof hat sich bewährt und sollte daher fortgeführt werden. Wichtig dabei ist aber, dass diese sicherheitspolitische Maßnahme durch Sozialarbeit flankiert wird. Auf Initiative der SPD wurde das Begegnungszentrum D3 an der Dachauer Straße für Menschen mit Alkoholproblemen eröffnet. Sie finden dort einen Aufenthalts- und Begegnungsort, an dem sie auch Alkohol (außer Spirituosen) konsumieren dürfen, Möglichkeiten zum Duschen und Wäschewaschen finden sowie soziale Kontakte pflegen und aufbauen können. Auch gibt es eine sozialpädagogische Betreuung.

Artikel vom 17.12.2020
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