Ausgangsbeschränkung tritt am Mittwoch, 9.12.2020, in Kraft

Bayern verschärft Corona-Maßnahmen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder setzt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf Ausgangsbeschränkungen und in Hotspots auf nächtliche Ausgangssperren. Nur mit triftigen Gründen darf die eigene Wohnung verlassen werden. F: Bayerische Staatsregierung

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder setzt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie auf Ausgangsbeschränkungen und in Hotspots auf nächtliche Ausgangssperren. Nur mit triftigen Gründen darf die eigene Wohnung verlassen werden. F: Bayerische Staatsregierung

München · Am 6. Dezember hat das bayerische Kabinett eine weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen beschlossen, unter anderem wird erneut der landesweite Katastrophenfall ausgerufen. Am Mittwoch, 9. Dezember, soll eine Ausgangsbeschränkung in Kraft treten und zunächst bis zum 5. Januar gelten. In ganz Bayern sollen die Menschen ihre Häuser vom Mittwoch an nur noch aus triftigen Gründen verlassen dürfen.

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Dazu zählen zum Beispiel der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen, die Bewegung an der frischen Luft wie Joggen oder Spazierengehen, sowie der Besuch von anderen Personen, sofern die schon länger geltenden Kontaktbeschränkungen (Treffen nur erlaubt von fünf Personen aus maximal zwei Hausständen angehören, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt) eingehalten werden.

Der Konsum von Alkohol unter freiem Himmel ist ab sofort grundsätzlich untersagt, egal ob in der Innenstadt oder an einem anderen Ort.

An Hotspots mit Inzidenzzahlen von mehr als 200 sind weitgehende nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr vorgesehen, hier wird es dann wesentlich weniger Ausnahmen geben. Betroffen davon ist auch München: Das Robert-Koch-Institut meldet aktuell für die Landeshauptstadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 202,1.

Besuche in Krankenhäusern, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen sind weiterhin generell möglich. Vom 9. Dezember an verschärft der Freistaat aber auch hier die Regeln: Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen. Zugelassen wird nur, wer einen aktuellen negativen Corona-Test nachweisen kann und eine FFP2-Maske trägt. Zudem müssen sich alle Mitarbeiter der Heime mindestens zweimal wöchentlich einem Corona-Test unterziehen.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus

Artikel vom 08.12.2020
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