Münchner Polizei informiert zur Freinacht

Streiche sind kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen

München · In der Nacht von Donnerstag, 30. April, auf Freitag, 1. Mai, wird von manchen Mitbürgern die sogenannte Freinacht gefeiert. Die Nacht wird insbesondere von Jugendlichen genutzt, um oft in Gruppen nach Beginn der Dunkelheit loszuziehen. Im vergangenen Jahr gab es dabei im Bereich des Polizeipräsidiums München 40 Einsätze mit Bezug zur Freinacht.

»Bedenken Sie vor allem auch, dass unabhängig von der Freinacht uneingeschränkt die Regelungen der Ausgangsbeschränkung gelten. Die Teilnahme an Freinachtaktivitäten ist definitiv kein triftiger Grund, um die eigene Wohnung zu verlassen!«, informiert die Polizei München: »Brennende Müllcontainer, besprühte Verkehrsschilder oder beschmierte Hauswände stellen keinen Spaß dar, sondern schädigen Eigentum und könnten sogar Leib und Leben gefährden.«

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Artikel vom 29.04.2020
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