Lohn sinkt, Miete bleibt

München · Was gilt für Mieter und Vermieter während der Corona-Krise?

Wie hart die Situation für viele Münchner Mieter ist, erlebt Tilman Schaich am eigenen Leibe. Doch auch Vermieter trifft die Krise. Foto: DMB Mieterverein München/Sebastian Krawczyk

Wie hart die Situation für viele Münchner Mieter ist, erlebt Tilman Schaich am eigenen Leibe. Doch auch Vermieter trifft die Krise. Foto: DMB Mieterverein München/Sebastian Krawczyk

München · Die Einnahmen als Freiberufler plötzlich weg und auch die 20-Stunden-Stelle krisenbedingt gekündigt: Wie hart die Situation für viele Münchner Mieter derzeit ist, erlebt unter anderem Tilman Schaich am eigenen Leibe.

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„Wegen Corona musste mir meine 20-Stunden-Festanstellung gekündigt werden, meine freiberuflichen Jobs liegen aus demselben Grund auf Eis. Ich sehe nicht, wie ich in den nächsten Monaten meine Miete bezahlen soll. Vor allem, wenn die Situation andauert“, sagt Schaich. Von der Stadt hat er zwar eine Soforthilfe für Freiberufler bekommen, doch für die Miete wird es insgesamt trotzdem nicht reichen.

„Für solche Fälle hat die Bundesregierung den Corona-Schutzschirm für Mieter ins Leben gerufen“, sagt der Geschäftsführer des Mietervereins München, Volker Rastätter. Mieter sind trotzdem weiter verpflichtet, ihre Miete zu bezahlen. Jedoch ist es so, dass Mieter, die aufgrund der Pandemie im Zeitraum von April bis Juni 2020 ihre Miete nicht oder nicht vollständig zahlen können, ab April 2020 bis Ende Juni 2022 vor einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs sicher sind.

So ist es auch im Fall von Tilman Schaich. Jedoch: Er muss die ausstehenden Mieten bis Juni 2022 an seinen Vermieter zurückbezahlen, hierbei dürfen auch Verzugszinsen verlangt werden. Sonst kann er wieder gekündigt werden.

Wohngeld kann manche Lücken abfedern

Dass die Zahlungsrückstände tatsächlich durch Corona bedingt sind, muss der Mieter übrigens glaubhaft machen, beispielsweise durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder ähnlicher Nachweise, betont der Haus- und Grundbesitzerverein München und Umgebung auf seiner Homepage, wo er übersichtlich die aktuellen Modalitäten erläutert. Der Haus- und Grundbesitzerverein rät unter anderem dazu, Wohngeld zu beantragen, um die derart entstandenen finanziellen Lücken wenigstens ein bisschen abfedern zu können, zum Wohle von Mieter und Vermieter.

Probleme entstehen durch die wirtschaftliche Krise nämlich nicht nur für Mieter, sondern auch für Vermieter - vor allem für solche, die die jeweilige Immobilie beispielsweise als Altersvorsorge selber mittels eines Darlehens finanzieren müssen. Hier kann auch der Vermieter bei ausbleibenden Zahlungen schnell in arge Bedrängnis geraten. Das Ansinnen von Haus + Grund München ist es, gemeinsam gut aus der Krise zu kommen, für Mieter und Vermieter.

Weitere Infos und Ansprechpartner für Beratungen findet man hierzu unter www.haus-und-grund-muenchen.de

Der Mieterverein München, der im Moment vermehrt Anfragen zum Thema "Corona und Miete" erhält, rät allen Mietern in einer ähnlichen Lage, sich von Experten wie den Juristen im Mieterverein beraten zu lassen, und dann mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen, ihm die Lage zu schildern. In vielen Fällen ließen sich sicherlich Lösungen finden.

Damit sich Mietschulden nach der Corona-Krise nicht auftürmen, schließt sich der Mieterverein München der Forderung seines Dachverbandes, des Deutschen Mieterbundes, nach einem Sicher-Wohnen-Fonds an. Wenn Mieter die Miete nicht bezahlen können, würde der Fonds an den Vermieter eine Sofortauszahlung vornehmen. So erhalten die Vermieter, die dringend auf die Miete angewiesen sind und sonst in erhebliche finanzielle Schieflage geraten, ihr Geld.

Neben Problemen bei der Zahlung der Miete stehen Münchens Mieter derzeit vor vielen weiteren Herausforderungen. So fordert der Mieterverein München, dass Vermieter nicht unaufschiebbare, lärmintensive Bauarbeiten an Mietshäusern derzeit unterlassen. „Es kann nicht sein, dass Mieter, die nun im Homeoffice arbeiten, permanent einer extremen Lärmbelästigung ausgesetzt sind und sich so die psychische Belastung noch einmal erhöht“, meint Volker Rastätter. „Hier wäre auch die Landesregierung gefordert, eine Regelung zu finden.“

Der Geschäftsführer des Mietervereins weist außerdem darauf hin, dass Mieter in Zeiten, in denen Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes aufs Minimalste reduziert werden sollen, in der Regel keine Handwerker in die Wohnung lassen müssen: „Eine Ausnahme sind dringend notwendige Arbeiten – wie bei einem Rohrbruch. Hier muss aber auf den Abstand von 1,5 Metern zwischen Handwerker und Mieter geachtet werden.“

Wer mehr Infos zu den Beratungsmöglichkeiten des Mietervereins München sucht, findet diese unter www.mieterverein-muenchen.de

Artikel vom 22.04.2020
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