Hier finden Sie alle Infos rund um die Kommunalwahlen

Landkreis München · Sie haben die Wahl!

Wer die Wahl hat, hat die Qual, auf jeden Fall steht für die Wahlhelfer am 15. März ein langer Abend bevor, wenn die Stimmen ausgezählt werden müssen. Foto: hw

Wer die Wahl hat, hat die Qual, auf jeden Fall steht für die Wahlhelfer am 15. März ein langer Abend bevor, wenn die Stimmen ausgezählt werden müssen. Foto: hw

Landkreis München · Kaum ein anderes Thema beherrscht die Kommunalpolitik derzeit so stark wie die Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März. Alle sechs Jahre entscheiden die Bürger im Landkreis darüber, wer als Landrat und Bürgermeister sowie Gemeinderat und Kreistag die Geschicke der Region lenken soll, in der sie leben.

Am Sonntag, 15. März, ist es mal wieder so weit: Die nächsten Kommunalwahlen stehen vor der Tür.

15. März: Kommunalwahl 2020
Kommunalwahl 2020 - Kandidaten - Ergebnisse
Landkreis Ebersberg und Umgebung: Bürgermeister, Gemeinderat, Landrat, Kreistag, Oberbürgermeister, Stadtrat, Bezirksausschuss

Im Gegensatz zu den Münchner Wählern dürfen die Landkreisbürger sogar gleich viermal ihre Stimme abgeben, während man in München nur dreimal die Qual der Wahl hat. In einigen Gemeinden im Landkreis Miesbach wird es besonders spannend, weil die jeweiligen Amtsinhaber nicht mehr zur Wahl antreten, also auf jeden Fall ein neues Gemeindeoberhaupt gewählt wird.

Während sich Jakob Eglseder (CSU/Otterfing) in den Ruhestand begibt, tritt Holzkirchens Bürgermeister Olaf von Löwis als Kandidat für die Landratswahl im Landkreis Miesbach an. Da man nicht zwei Ämter gleichzeitig ausfüllen kann, bedeutet das für den CSU-Mann auf jeden Fall einen Abschied vom Holzkirchner Rathaus. Aber auch in den übrigen Gemeinden, in denen die regierenden Gemeindeoberhäupter nochmals antreten, wird das Rennen ums Rathaus sicherlich interessant.

Die aktuellen Ergebnisse der Kommunalwahlen finden Sie am 15. März ab ca. 19 Uhr übrigens auf unserer Themenseite Kommunalwahl 2020

Am 15. März stehen im Landkreis München nun folgende politische Ämter zur Wahl:
Der Landrat (hier gibt es fünf Bewerber, Anm. der Red.), der Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde, der Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde und der Kreistag.

Während man bei der Bürgermeister- und der Landratswahl nur je eine Stimme zu vergeben hat, stehen dem Wähler bei Gemeinde- und Kreistag so viele Stimmen zur Verfügung, wie es Plätze zu vergeben gibt. Bei den Landrats- bzw. Bürgermeisterwahlen gewinnt der Kandidat, der mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinen kann. Schafft keiner der Kandidaten die 50-Prozenthürde, so kommt es am Sonntag, 29. März, zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten.

Zum Kreistag: Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Kreistag des Landkreises München setzt sich aus dem Landrat Christoph Göbel und 70 Kreisräten zusammen. Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises. Davon ausgenommen sind Aufgaben, die auf weitere Ausschüsse oder auch dem Landrat zur selbständigen Erledigung übertragen wurden.
Die Größe des jeweiligen Kreistages richtet sich nach der Größe des jeweiligen Landkreises. In Landkreisen, in denen weniger als 150.000 Menschen leben, zählt er lediglich 60 Kreisräte. So werden in den Landkreisen Ebersberg, Erding und Miesbach nur 60 neue Kreisräte gewählt.

Jeder Wähler hat, wie bereits erwähnt, so viele Stimmen wie es Kreisräte gibt. Hier besteht die Möglichkeit eine ganze Liste zu wählen, oder aber einzelnen Personen mehrere Stimmen (maximal drei!) zu geben, das nennt man dann KUMULIEREN. Der Wähler kann seine Stimmen auch über mehrere Listen hin verteilen, das nennt man dann PANASCHIEREN.

Gibt man einem Kandidaten mehr als drei Stimmen ist der Wahlzettel ungültig. Das gilt auch dann, wenn man mehr Stimmen auf dem Wahlzettel ankreuzt, als einem zur Verfügung stehen. "Der Wählerwille muss immer klar zu erkennen sein. Ist er das nicht, verliert der Wahlzettel seine Gültigkeit", betont der Unterhachinger Leiter des Geschäftsbereiches 4 Sicherheit und Ordnung, Sport, Wolfgang Ziolkowsk, den wir zum Thema Wahlen befragt haben.

Die Kreisräte arbeiten übrigens ehrenamtlich und bekommen für ihre Tätigkeit wie auch Gemeinderäte eine Aufwandsentschädigung.

Die Zahl der Gemeinderäte einer Gemeinde richtet sich ebenfalls nach der Größe der Gemeinde. Auch hier hat jeder Bürger, der wählen darf, so viele Stimmen wie es Plätze in dem Gremium gibt. 14 Gemeinderäte gibt es in Gemeinden, die zwischen 2.000 und 3.000 Bürgern zählen, 16 Gemeinderäte gibt es bei einer Einwohnerzahl zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern, 20 bei einer Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern, 24 Gemeinderäte gibt es für Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Bürgern, 30 Gemeinderäte werden gewählt, wenn die Einwohnerstärke zwischen 20.000 und 30.000 Personen liegt und 40 Gemeinderäte für Gemeinden mit einer Stärke zwischen 30.000 und 50.000 Personen.

Im Gegensatz zur Bundestags- oder Landtagswahl dürfen bei der Kommunalwahl nicht nur deutsche Staatsbürger wählen, sondern alle EU-Bürger, die über 18 Jahre alt sind und einen festen Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. EU-Bürger dürfen aber nicht nur wählen, sondern auch gewählt werden. Sie können als Kreis- oder Gemeinderat bei den Kommunalwahlen antreten.

Bis jetzt sollten übrigens alle Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen zugeschickt bekommen haben. Ist das nicht der Fall, sollte man sich bei der zuständigen Gemeinde melden.

Was viele nicht wissen, noch bis vor zwölf Jahren durfte Briefwahl nur der beantragen, der glaubhaft versichert hat, dass er tatsächlich am jeweiligen Wahltag seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, weil er beispielsweise im Urlaub weilte. »Die jeweilige Gemeinde wäre befugt gewesen, sich die Reiseunterlagen vorlegen zu lassen. Was aber de facto nicht passiert ist«, erinnert Wolfgang Ziolkowski weiter.
Der Gesetzgeber hat im Laufe der Jahre auf die zunehmende Wahlmüdigkeit seiner Bürger reagiert und die Bedingungen für die Briefwahl gelockert. Mit enormer Resonanz.

In Unterhaching nutzen mittlerweile rund 30 Prozent der Wähler die Briefwahl, Tendenz steigend.

Was viele übrigens auch nicht wissen: Die Briefwahlunterlagen darf man auch persönlich in seiner Gemeinde abgeben und zwar bis um Punkt 18.00 Uhr am 15. März. Der Eingang der Wahlunterlagen wird genau dokumentiert. Um 18.01 Uhr am 15. März ist es indes zu spät, wer jetzt noch wählen will, muss sich sechs Jahre gedulden. Es sei denn, er befindet sich bereits vor 18.00 Uhr im Wahllokal und ist aufgrund des starken Andrangs noch nicht zum Zug gekommen. Die Wahl hat in jedem Fall geheim stattzufinden. hw

Artikel vom 04.03.2020
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