Verfahren aus formalen Gründen aufgehoben

Uhrmacherhäusl wird vorerst nicht wieder aufgebaut

Anstelle des abgerissenen Uhrmacherhäusls in der Feldmüllersiedlung wird auch bis auf weiteres eine Baulücke klaffen. Die CSU will dies nicht hinnehmen. Foto: bs/Archiv

Anstelle des abgerissenen Uhrmacherhäusls in der Feldmüllersiedlung wird auch bis auf weiteres eine Baulücke klaffen. Die CSU will dies nicht hinnehmen. Foto: bs/Archiv

München/Giesing · Wird das Uhrmacherhäusl in Giesing jemals wieder aufgebaut? Fast zwei Jahre klafft schon die Lücke in der Feldmüllersiedlung, wo das denkmalgeschützte Haus einst in einer Nacht- und Nebelaktion abgerissen worden ist.

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Wie mehrere Medien berichten, hat das Verwaltungsgericht München das Verfahren zur Anordnung des Wiederaufbaus des Uhrmacherhäusls aus formalen Gründen aufgehoben.

Die Stadt hatte den Eigentümer dazu verpflichten wollen, das unter Denkmalschutz stehende Gebäude originalgetreu zu rekonstruieren. Damit wird das Häusl, zumindest vorerst, nicht wieder aufgebaut. Das städtische Planungsreferat prüft derzeit, ob es dagegen Berufung einlegt.

„Das Uhrmacherhäusl war ein denkmalgeschütztes Juwel in Giesing. 1840 erbaut, zeigte es uns auf charmante Art und Weise die Entwicklung Münchens auf und ist bis heute für viele ein Symbol für das ursprüngliche, echte München", meint Stadtrat Manuel Pretzl, Fraktionsvorsitzender der CSU-Stadtratsfraktion und zweiter Bürgermeister. "Durch eine bodenlose Unverschämtheit ist es im vergangenen Jahr illegalerweise einfach plattgemacht worden. Damals wie heute fordere ich, dass das Uhrmacherhäusl wieder aufgebaut wird."

"Es wäre ein absolutes Desaster"

Davon will die CSU im Stadtrat auch trotz formaler Verfahrensfehler nicht abrücken, führt Pretzl aus: "Es wäre ein absolutes Desaster, wenn der Wiederaufbau an Formalia scheitern würde!"

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) müsse klären, wer für die juristische Panne verantwortlich sei. Viel entscheidender sei es aber, meint Pretzl, dass die Münchner ihr Uhrmacherhäusl in seiner ursprünglichen Form wieder bekommen.

Artikel vom 17.07.2019
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