Thomas Loderer, Erster Bürgermeister

Ottobrunn · Aus dem Rathaus (Ausgabe April 2019)

Thomas Loderer, Erster Bürgermeister. Foto: Privat

Thomas Loderer, Erster Bürgermeister. Foto: Privat

Ottobrunn · Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, »my home is my castle«. Wer hat dieses englische Sprichwort nicht schon einmal in den Mund genommen? Ja, das eigene Haus oder die eigene Wohnung sind ein Ort der Zuflucht, ein sicherer Hort. Ein Ort, an dem wir uns wohlfühlen, wo wir gerne sind, unser Schloss.

Das Heim ist auch eine Burg, ein ganz privater Platz, an dem wir uns geborgen und sicher fühlen. Hierhin können wir uns zurückziehen, den Rest der Welt draußen lassen.

Gut so. So soll es sein. Doch muss das eigene Zuhause, der sichere Hort, eingemauert oder eingezäunt sein wie eine Trutzburg?

Am 15. April tritt in Ottobrunn eine Einfriedungssatzung in Kraft (»Ottobrunn · Neue Vorgaben für Zäune«). Sie umfasst sechs Paragrafen und ist bewusst kurz gehalten. Kern der Regelungen ist die Höhe und die Beschaffenheit von Einfriedungen, also Zäunen und Mauern. Entlang öffentlicher Verkehrsflächen dürfen sie nicht höher als 1,30 Meter sein; geschlossene Einfriedungen wie Mauern oder Gabionenwände sind nicht (mehr) erlaubt. Genauso wenig wie blickdicht bespannte oder verkleidete Zäune. Lebende Hecken sind von der Regelung nicht betroffen.

Der Gemeinderat hat es sich bei seiner Entscheidung – sie wurde mit sehr großer Mehrheit getroffen –, nicht leicht gemacht. Mehrmals machte in der intensiv geführten Diskussion das Wort »Bevormundung« die Runde. Soll den Haus- und Grundstückseigentümern wirklich derartige Vorschriften gemacht werden? Was diese auch immer tun, sie werden doch wohl ihre Gründe haben! Warum sie also mit Verboten traktieren?

Keine Frage, hier geht es um sehr Grundsätzliches. Wie stark darf eine öffentliche Verordnung ins Privateigentum und somit auch ins Privatleben eingreifen? Hierauf gibt es, je nach Anlass und Betroffenheit, sehr unterschiedliche Antworten.

Dem Gemeinderat ging es bei seinem Beschluss jedoch nicht um Bevormundung, sondern um einen klaren städtebaulichen Kurs.

Tatsache ist jedenfalls, dass seit einigen Jahren im Gemeindegebiet vermehrt Einfriedungen errichtet werden, die – vorsichtig formuliert – nicht gerade zu einer Aufwertung des Ortsbildes beitragen. Existieren in dem betreffenden Gebiet diesbezüglich keine rechtlichen Vorgaben, hat das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde keine Handhabe dagegen. Doch selbst, wenn es einen gültigen Bebauungsplan gibt, machen meine Mitarbeiter in der Bauverwaltung die Erfahrung, dass es immer schwieriger wird, Bauherren klar zu machen, dass sie sich an die entsprechenden Festsetzungen zu halten haben, während der Nachbar, dessen Grundstück sich außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes befindet, hier lediglich der in diesem Punkt eher großzügigen Regelung der Bayerischen Bauordnung unterworfen ist und deutlich mehr Freiheiten hat.

Die wichtigste Konsequenz aus dem Gemeinderatsbeschluss ist daher, dass es in Sachen Grundstückseinfriedungen jetzt für ganz Ottobrunn Regelungen gibt, auch wenn diese nicht überall gleich sind. Das ist meines Erachtens auch gar nicht nötig. Denn am Ende kommt es stets auf den Einzelfall an. Und dieses Einzelfalls nehmen wir uns seitens der Verwaltung auch gerne an. Auch die Einfriedungssatzung lässt in begründeten Fällen Abweichungen zu. Gefragt werden wollen wir allerdings schon.

Ihnen und Ihren Angehörigen wünsche ich frohe Ostern und allen Schülerinnen und Schülern schöne Osterferien!

Es grüßt Sie herzlich

Ihr Thomas Loderer,
Erster Bürgermeister

Artikel vom 18.04.2019
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