Gemeinde beschließt Einfriedungssatzung

Ottobrunn · Neue Vorgaben für Zäune

Nicht mehr zulässig sind geschlossene Einfriedungen.  F.: Heinrich Inkoferer, Bund Naturschutz, (Ortsgruppe Landshut)

Nicht mehr zulässig sind geschlossene Einfriedungen. F.: Heinrich Inkoferer, Bund Naturschutz, (Ortsgruppe Landshut)

Ottobrunn · In der letzten Zeit wurden im Gemeindegebiet auf einigen Grundstücken Einfriedungen errichtet, die nicht zu einer Aufwertung des Ortsbildes beitragen. Eine Einfriedung ist eine Anlage (z.B. Zaun), die dazu bestimmt ist, ein Grundstück zu umschließen und nach außen abzuschirmen.

Gültig ab 15. April
Um ortsgestalterisch unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung im Februar eine Satzung über Einfriedungen beschlossen, die am 15. April in Kraft tritt. Aus ortsplanerischen Gründen wird im Vorgartenbereich (Bereich zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der vorderen Kante des jeweiligen Hauptgebäudes) die Höhe auf 1,30 Meter festgelegt. In den übrigen Grundstücksbereichen darf die Einfriedung maximal 1,80 Meter hoch sein. Nicht zulässig sind zukünftig Bespannung oder Verkleidung der Einfriedungen, die Verwendung von Stacheldraht sowie geschlossene Einfriedungen, Gabionen oder Mauern.

Im Rathaus und auf der Webseite zu lesen
Die Satzung kann im Rathaus (Zimmer 4.07) eingesehen werden, zudem finden Sie diese ab dem 15. April unter https://www.ottobrunn.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht/satzungen-verordnungen/

Bei Rückfragen können Sie sich an die Bauverwaltung wenden (Tel. 608 08-513). MO

Artikel vom 18.04.2019
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