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Gemeinde beschließt Einfriedungssatzung
Ottobrunn · Neue Vorgaben für Zäune
![Nicht mehr zulässig sind geschlossene Einfriedungen. F.: Heinrich Inkoferer, Bund Naturschutz, (Ortsgruppe Landshut)](/images/redaktion/grosseversion/218288.jpg)
Nicht mehr zulässig sind geschlossene Einfriedungen. F.: Heinrich Inkoferer, Bund Naturschutz, (Ortsgruppe Landshut)
Ottobrunn · In der letzten Zeit wurden im Gemeindegebiet auf einigen Grundstücken Einfriedungen errichtet, die nicht zu einer Aufwertung des Ortsbildes beitragen. Eine Einfriedung ist eine Anlage (z.B. Zaun), die dazu bestimmt ist, ein Grundstück zu umschließen und nach außen abzuschirmen.
Gültig ab 15. April
Um ortsgestalterisch unerwünschten Entwicklungen vorzubeugen, hat der
Gemeinderat in seiner Sitzung im Februar eine Satzung über Einfriedungen
beschlossen, die am 15. April in Kraft tritt. Aus ortsplanerischen Gründen
wird im Vorgartenbereich (Bereich zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche
und der vorderen Kante des jeweiligen Hauptgebäudes) die Höhe auf 1,30 Meter
festgelegt. In den übrigen Grundstücksbereichen darf die Einfriedung maximal
1,80 Meter hoch sein. Nicht zulässig sind zukünftig Bespannung oder Verkleidung
der Einfriedungen, die Verwendung von Stacheldraht sowie geschlossene Einfriedungen,
Gabionen oder Mauern.
Im Rathaus und auf der Webseite zu lesen
Die Satzung kann im Rathaus (Zimmer 4.07) eingesehen werden, zudem
finden Sie diese ab dem 15. April unter https://www.ottobrunn.de/rathaus-buergerservice/ortsrecht/satzungen-verordnungen/
Bei Rückfragen können Sie sich an die Bauverwaltung wenden (Tel. 608 08-513). MO
Artikel vom 18.04.2019Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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