Bürgerbegehren am 1. Juli

Gestaltung des Platzes vor dem Rathaus wird thematisiert

Am Sonntag, 1. Juli, können die Neubiberger über die Gestaltung ihres Rathausvorplatzes entscheiden. 	Foto: VA

Am Sonntag, 1. Juli, können die Neubiberger über die Gestaltung ihres Rathausvorplatzes entscheiden. Foto: VA

Neubiberg · Am Sonntag, 1. Juli, können alle Wahlberechtigten über zwei Bürgerentscheide inklusive Stichfrage abstimmen. Sollen die Parkplätze vor dem Rathaus in eine große Tiefgarage verlagert werden oder soll der oberirdische Parkplatz erhalten bleiben? – Über diese Fragestellungen sowie über eine Stichfrage können alle wahlberechtigten Neubibergerinnen und Neubiberger am Sonntag, 1. Juli, abstimmen.

Artikel zum Neubiberger Bürgerentscheid
Neubiberg · Bürgerentscheid - Der Bürger hat am 1. Juli die Wahl
Themenseite bezüglich der Parkmöglichkeit vor dem Rathaus im Rahmen der Planung »Bürgerzentrum Neubiberg 2022«

Die Fragen berühren die Planungen des Projektes »Bürgerzentrum Neubiberg 2022«. Nächste Woche ergehen an alle Neubiberger Wahlberechtigten die Wahlunterlagen mit weiteren Informationen über die Bürgerentscheide per Post.

Das Ratsbegehren – Bürgerentscheid 1

Die erste Fragestellung (Bürgerentscheid 1 = Ratsbegehren) lautet wie folgt: »Sind Sie dafür, dass im Zuge der Realisierung des Bürgerzentrums 2022 die derzeit 29 oberirdischen Parkplätze vor dem Rathaus an gleicher Stelle in eine große öffentliche Tiefgarage mit 110 Plätzen verlagert werden?« Das Ratsbegehren reichten Anfang Mai die Gemeinderatsmitglieder Tobias Heberlein (SPD), Reiner Höcherl (FW.N@U) und Josef Kyrein (Bündnis 90/Die Grünen) einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides (Ratsbegehren) bei der Gemeindeverwaltung ein. Sie stellten das Ratsbegehren dem Bürgerbegehren der Jungen Union Neubiberg entgegen. Mit dem Ratsbegehren wollen die verantwortlichen Gemeinderatsmitglieder die Mehrheitsentscheidung des Gemeinderats vom Herbst 2017 verteidigen. Dieser Beschluss sah die Planung einer großen Tiefgarage mit 110 Plätzen vor.

Das Bürgerbegehren – Bürgerentscheid 2

Die zweite Fragestellung (Bürgerentscheid 2 = Bürgerbegehren) lautet wie folgt: »Sind Sie dafür, dass der Parkplatz zwischen Hauptstraße und Rathaus mit seinen oberirdischen Stellplätzen erhalten bleibt und weiterhin als möglicher Veranstaltungsort (z.B. Christkindlmarkt, Maifeiern) genutzt werden kann?« Das Bürgerbegehren initiierten Maximilian Lilge und Maximilian Simon, beide Vertreter der Jungen Union Neubiberg, im Herbst 2017. Anlass war ein Beschluss vom September 2017, in welchem sich der Gemeinderat im Rahmen des Projekts »Bürgerzentrum Neubiberg 2022« mit 13:8 Stimmen mehrheitlich für die Planung einer Tiefgarage mit 110 Plätzen und der Errichtung einer verkehrsfreien und grünen Fläche vor dem Rathaus aussprach. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten hingegen alle 29 oberirdischen Parkplätze vor dem Rathaus erhalten. Die Stichfrage: Sie haben die Möglichkeit, beide Fragen mit »Ja« oder »Nein« zu beantworten. Sind die Abstimmungsergebnisse der Bürgerentscheide nicht eindeutig, kommt die Stichfrage zum Tragen. Auch diese ist mit »Ja« oder »Nein« zu beantworten. Die Stichfrage ist wie folgt formuliert: »Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mit mehrheitlich Nein beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?«

Wahltag ist am Sonntag, 1. Juli

Am Sonntag, 1. Juli, können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über zwei Bürgerentscheide inklusive Stichfrage abstimmen. Alle Neubiberger sind aufgefordert, teilzunehmen.

Artikel vom 15.06.2018
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