Bürgerentscheid kommt

Am 1. Juli geht es an die Wahlurne

Am Sonntag, 1. Juli, entscheiden die Neubiberger über die Gestaltung des Parkplatzes vor dem Rathaus.	Foto: RedN

Am Sonntag, 1. Juli, entscheiden die Neubiberger über die Gestaltung des Parkplatzes vor dem Rathaus. Foto: RedN

Neubiberg · Am Ende war es keine Überraschung mehr. Da die Junge Union als Initiator eines Bürgerbegehrens zum Erhalt des Maibaum-Parkplatzes im Zuge des Großprojektes »Bürgerzentrum Neubiberg 2022« das notwendige Quorum an Zustimmung vonseiten der Neubiberger Bürger erhalten hat, findet über die Frage nun ein Bürgerentscheid am 1. Juli statt.

Artikel zum Neubiberger Bürgerentscheid
Neubiberg · Bürgerentscheid - Der Bürger hat am 1. Juli die Wahl
Themenseite bezüglich der Parkmöglichkeit vor dem Rathaus im Rahmen der Planung »Bürgerzentrum Neubiberg 2022«

Im Kern geht es um die Frage, ob der Maibaumparkplatz zwischen Rathaus und Hauptstraße auch im Zuge der anstehenden Neugestaltung des Rathauses, des Hauses für Weiterbildung und einer neuen Tiefgarage mit 110 Plätzen erhalten bleiben soll. Der Gemeinderat hatte sich zuletzt mit deutlicher Mehrheit für das Großprojekt samt Tiefgarage entschieden. Dafür sollte ein Großteil der derzeit 30 Parkplätze im Oberflächenbereich rund um den Maibaum wegfallen.

Junge Union und örtliche Geschäftswelt sehen das anders. Im Bürgerentscheid soll nun der Bürger die Entscheidung darüber fällen. »Sind Sie dafür, dass der Parkplatz zwischen Hauptstraße und Rathaus mit seinen oberirdischen Parkplätzen erhalten bleibt und weiterhin als möglicher Veranstaltungsort genutzt werden kann?« lautet die Frage. Nur knapp hatten die Betreiber indes das Qurum erreicht. Immerhin neun Prozent der derzeit wahlberechtigten Neubiberber mussten sich für einen Bürgerentscheid aussprechen.

Mit 1.021 gültigen Stimmen votierten exakt 10 Neubiberger mehr als nötig dafür. Immerhin 271 Stimmen waren nach Informationen aus dem Rathaus ungültig – weil offenbar aus Nachbar-Gemeinden oder doppelt abgegeben. Bei der inhaltlichen Prüfung des Begehrens stellte zwar das Rathaus gleich an mehreren Stellen »unrichtige Tatsachen« fest. Doch die kommunale Rechtsaufsicht des Landkreises erteilte dem Konstrukt insgesamt grünes Licht. Im Kern sei das Bürgerbegehren »durch den Gemeinderat für zulässig zu erklären«. Dieser Direktive aus dem Landratsamt folgte der Gemeinderat schließlich einstimmig.

Auch der Termin war relativ rasch gefunden. Da der Entscheid binnen dreier Monate durchgeführt werden muss, standen grundsätzlich nur die ersten drei Juli-Sonntage zur Disposition. Da am 8. Juli Rathaus intern zu wenig Personal verfügbar wäre und am 15. Juli das Finale der Fußball-Weltmeisterschaft stattfindet, fiel die Wahl schnell auf den 1. Juli. Dann haben die insgesamt 11.228 derzeit wahlberechtigten Neubiberger die Wahl. RedN

Artikel vom 28.05.2018
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