Neue Einwendungen werden erörtert

Oberschleißheim · Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern

Oberschleißheim · Im Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Flughafen München an den Standort der Bundespolizei in Oberschleißheim veranstaltet das Luftamt Südbayern der Regierung von Oberbayern am 3. Mai von 9 Uhr bis 13 Uhr im Konferenzraum des Bürgerzentrums Oberschleißheim einen zweiten Erörterungstermin.

Hubschrauberlandeplatz der Landespolizei Bayern
Neuer Landeplatz: Hubschrauberstaffel der Landespolizei Bayern in Oberschleißheim
Hubschrauberlandeplatz Schleißheim: Luftrechtliche Genehmigung erteilt

Dabei werden die neuen Einwendungen erörtert, die Betroffene vorgebracht haben, nachdem das Luftamt Südbayern aktualisierte Lärm- und Naturschutz-Gutachten ausgelegt hatte.

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt München 1, hat am 18. Oktober 2016 beim Luftamt Südbayern, einem Sachgebiet der Regierung von Oberbayern, ein luftrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 8 des Luftverkehrsgesetzes auf Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Verkehrsflughafen München an den Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim beantragt. Hierzu fand im November und Dezember 2016 bereits eine Auslegung der vollständigen Antragsunterlagen in den betroffenen Kommunen statt.

Im Mai 2017 wurden die Stellungnahmen gegen diesen Antrag sowie die erhobenen Einwendungen erörtert. Unter Berücksichtigung der dort gewonnenen Erkenntnisse hat das Staatliche Bauamt München 1 seine Gutachten in einigen Punkten geändert. Für die Berechnung der Lärmauswirkungen berücksichtigte das Staatliche Bauamt München 1 dabei beispielsweise die nächstgrößere Hubschrauberklasse im Vergleich zu den gegenwärtig eingesetzten Modellen. Zwar ist die Beschaffung der größeren Hubschrauber derzeit nicht vorgesehen. Das Staatliche Bauamt 1 entschied sich allerdings, das Schutzbedürfnis der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner mit einem über die aktuellen Belastungen hinausgehenden Wert zu berücksichtigen.

Diese Annahmen liegen im Interesse eines auch für die Zukunft möglichst lange tragfähigen Lärmschutz-Konzepts. Aufgrund der neu berechneten Lärm-Auswirkungen wurde außerdem das Umwelt- und Naturschutz-Gutachten entsprechend angepasst. Mit dem nun geplanten, zweiten Erörterungstermin gibt das Luftamt Südbayern den Einwendern die Möglichkeit, ihre neuen Einwendungen gegen die aktualisier- ten Gutachten auch persönlich vorzutragen und mit den Beteiligten zu erörtern.

Der Termin ist auf diese neuen Stellungnahmen beschränkt, bereits im vormaligen Erörterungstermin behandelte Fragen müssen nicht erneut vorgetragen werden.

Wie generell alle Erörterungstermine in Planfeststellungsverfahren, ist der Erörterungstermin nicht öffentlich und nicht für jedermann zugänglich. Teilnahmeberechtigt sind nur diejenigen, die Einwendungen erhoben haben sowie Bürger der Gemeinde Oberschleißheim, der Stadt Garching sowie der Landeshauptstadt München.

Zur Feststellung der Teilnahmeberechtigung werden Einlasskontrollen durchgeführt. Von den zur Teilnahme Berechtigten ist daher ein gültiger Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen, aus dem sich mindestens Name und Wohnort ergeben.

Artikel vom 30.04.2018
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