Ausgabe 06/2017

Oberschleißheim · Der Bürgermeister informiert

Erster Bürgermeister, Christian Kuchlbauer

Erster Bürgermeister, Christian Kuchlbauer

Oberschleißheim · Liebe Bürgerinnen und Bürger, Anfang Mai fand der Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der Hubschrauberstaffel der Bayerischen Polizei nach Oberschleißheim auf das Gelände der Bundespolizei statt.

Dieser Erörterungstermin war für uns sehr erfolgreich, hat er doch gezeigt, dass das bisherige Verfahren nicht immer so gelaufen ist, wie es rechtlich sein sollte, und dass die Einwände der Gemeinde und der Bürger durchaus substantiiert und begründet sind. Dass es überhaupt zu diesem Termin gekommen ist, dafür hat es ein Planfeststellungsverfahren gebraucht, das die Gemeinde bekanntlich vor Gericht erstritten hat, da das Projekt doch erhebliche Folgen für unseren Ort hat.

Im Verlauf des Termins konnte unser Rechtsanwalt sehr überzeugend darlegen, dass bereits die Antragsunterlagen mangelhaft sind. So sind die Eingabedaten für das Lärmgutachten, das einen wesentlichen Bestandteil der Antragsunterlagen darstellt, unvollständig bzw. fehlerhaft. Dies betrifft zum einen die Verkehrsprognose (Zahl der Flüge, insbesondere nachts), die Flugrouten sowie das eingesetzte Fluggerät. Insbesondere bei der Zahl der Nachtflüge sowie bei den etwaigen Übungs- und Ausbildungsflügen seien die Zahlen im Gutachten (die von der Landespolizei so zur Verfügung gestellt worden sind), nicht stimmig. Anhand der vorliegenden Einsatzzahlen sei nicht ein Nachtfluganteil von 15%, sondern von 20% an den Gesamtflügen anzusetzen und entsprechend auch im Lärmgutachten zu berücksichtigen. Damit würde eine »kritische Grenze« von 6 Nachtflügen erreicht, bei denen passive Schallschutzmaßnahmen für die Bürger in den besonders belastetden Gebieten zu prüfen seien.

Auch Übungs- und Ausbildungsflüge seien nicht im Gutachten berücksichtigt. Diese seien, so der Vertreter der Landespolizei, auch nicht in Oberschleißheim geplant. Dies müsste dann aber auch bescheidstechnisch verbindlich ausgeschlossen werden.

Ebenso weichen die im Gutachten genannten Flugrouten im Bereich des Instrumentenflugs (wenn Sichtflug nicht möglich ist) von den amtlichen Vorgaben des deutschen Lufthandbuchs ab. Hier sagte der Vertreter der Landespolizei, dass nach Absprache mit der Gemeinde bereits jetzt seitens der Bundespolizei die Routen mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung der Bürger geflogen werden; diese Regelung sei künftig auch verbindlich für die Landespolizei, da der Flughafen ja der Bundespolizei gehöre. Auch dies müsse dann verbindlich im Bescheid geregelt werden oder aber das Gutachten entsprechend geändert werden, so der Rechtsanwalt.

Wochenanzeiger-Themenseite zum Hubschrauberlandeplatz
Hubschrauberstaffel der Landespolizei Bayern in Oberschleißheim
Luftrechtliche Genehmigung erteilt: Hubschrauberlandeplatz Schleißheim

Schließlich sei auch die Zahl der Einsätze sowie des einzusetzenden Fluggeräts angesichts der aktuell auftretenden höheren Terrorgefahr möglicherweise anders anzusetzen. Hierzu sagte der Vertreter der Landespolizei, dass die Einsatzgebiete der Hubschrauberstaffel vornehmlich die Vermisstensuche und die Fahndung seien, und dafür sei der moderne Hubschraubertyp EC 135 P3 das bestmögliche Gerät. Für ihn sei nicht erkennbar, dass sich daran in Zukunft etwas ändere; ausschließen konnte er es aber nicht.

Abschließend stellte der Rechtsanwalt fest, dass auch die Standortentscheidung nicht vollumfänglich nach objektiven Kriterien erfolgt sei, auch diese sei noch einmal nachzuprüfen. Dass unsere Einwendungen angekommen sind, zeigte die Reaktion des Vertreters der Regierung von Oberbayern, der den »konkreten Prüfauftrag« aus dem Termin mitnahm.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Verlauf dieses Erörterungstermins war für unsere Gemeinde insofern erfolgreich, als nun aufgrund unserer Einwendungen zum einen die Antragsunterlagen bzw. das Lärmgutachten nachgebessert werden müssen und die Regierung ihrem Prüfauftrag in Bezug auf Schutz der Anwohner sorgfältiger nachgehen muss. Denn in der Tat bestehen noch Regelungsspielräume zu unseren Gunsten der  (passive Schallschutzmaßnahmen, Einschränkung der Betriebszeiten, etc.) die Eingang in die Prüfung finden müssen.

Ein abschließendes Wort zu unserem Großprojekt, der Baustelle Bürgerplatz: Nachdem wir witterungsbedingt im April eine kurzzeitige Bauverzögerung hatten, ging es im Mai wie geplant weiter mit den Tiefbauarbeiten. Konkret geht es nun um die Um- und Neuverlegung von Versorgungsleitungen (sog. Sparten) und Trassen der verschiedensten Art. Wie aus dem (auch in den Aushangkästen ausgehängten) Spartenplan ersichtlich ist, sind Fernwärmeleitungen, eine Frischwasserleitung, mehrere Stromleitungen, Kabeltrassen von Kabeldeutschland, eine Telefontrasse, eine Telefonleitung, eine Gasleitung, ein Regenwasserkanal, ein Schmutzwasserkanal sowie diverse Wasserleitungen, dies jeweils noch von verschiedenen Firmen bzw. Versorgungsträgern, um- bzw. neu zu verlegen. Dies macht also einen Schwerpunkt der restlichen Bauphase aus und wird demzufolge noch eine gewisse Zeit dauern.

Wenn sämtliche Leitungen sowie die Rigolen und die Brunnenstube verlegt sind, kann mit der Pflasterung des Platzes begonnen werden. Sobald diese im Bereich des Marktdaches weitgehend abgeschlossen ist, kann auch das Marktdach mit den Attikablechen und der Lichtkunst versehen werden.

Liebe Bürger, ich danke Ihnen für die bisher aufgebrachte Geduld, und hoffe, dass wir im Herbst einen weitgehend fertigen Bürgerplatz und neuen Marktplatz eröffnen können.

Nun wünsche ich Ihnen einen schönen Sommermonat Juni!

Herzliche Grüße,

Ihr Christian Kuchlbauer
Erster Bürgermeister

Artikel vom 30.05.2017
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