Oberschleißheimer Gemeindenachrichten Bekanntmachungen

Oberschleißheim · Öffentliche Sitzung

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 24. April 2017; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25. April 2017

Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 24. April 2017

Bebauungsplan Nr. 90 f »Sondergebiet Einzelhandel, Carl-von-Linde-Straße«, Beteiligung der Behörden durch die Stadt Unterschleißheim

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2017 die Stellungnahmen aus den vorangegangenen Verfahrensschritten des Bebauungsplanes Nr. 90 f beschlussmäßig behandelt.

Auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 90 d / 90 d I »Gewerbegebiet zwischen Carl-von-Linde-Straße und Lise-Meitner-Straße«, der für den plangegenständlichen Bereich ein Gewerbegebiet mit Emissionsbeschränkung (eingeschränktes Gewerbegebiet GEe) planungsrechtlich sichert, siedelte sich auf dem Grundstück Fl. Nr. 92 ein Lebensmitteldiscounter an. Der Betreiber des Lebensmittelmarktes beabsichtigt in den nächsten Jahren seine bestehenden Standorte zu erweitern und zu modernisieren. Insbesondere sollen die Filialen vergrößert werden, um den Frischebereich ausbauen, die Gänge verbreitern, Kundentoiletten einrichten und die Kundenstellplätze neu gestalten zu können. Diesbezüglich wurde dem Grundstücks- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 14. September 2015 einen Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung der Verkaufs- und Lagerflächen des bestehenden Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 92 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Da in einem Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO allerdings nur Einzelhandelsbetriebe mit einer Geschoßfläche von weniger als 1.200 m² und infolgedessen einer Verkaufsfläche bis zu ca. 800 m² bauplanungsrechtlich zulässig sind, beabsichtigt die Stadt Unterschleißheim die Art der baulichen Nutzung für den Teilbereich so zu ändern, dass eine zeitgemäße und funktionsgerechte Erweiterung des bestehenden Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebes in der Planfolge möglich ist.

Beschluss:
»Die Gemeinde Oberschleißheim ist der Auffassung, dass die durch die Bauleitplanung ausgelösten Verkehre eine zusätzliche Belastung für die ohnehin schon bis an die Leistungsgrenze belasteten Straßen bedeutet. Die Gemeinde Oberschleißheim fordert die Stadt Unterschleißheim auch im Rahmen dieser Bauleitplanung wieder auf, weiterhin nach Lösungen für die gemeinsamen Verkehrsprobleme der durch beide Kommunen führenden Staatsstraße 2342 zu suchen.«

Errichtung einer überdachten Getränkeausgabe für den Biergartenbetrieb auf dem Grundstück Effnerstr. 20

Beantrag wird die Errichtung einer überdachten Getränkeausgabe für den Biergartenbetrieb auf dem Grundstück Effnerstraße 20, Fl.Nr. 329/3, Gemarkung Oberschleißheim.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB.
Die überdachte Getränkeausgabe soll die Maße 7,50 m x 4,00 m haben. Die maximale Höhe beträgt 2,30 m.

Gemäß des Art. 35 Abs. 2 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich im Einzelfall zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Da auf diesem Grundstück bereits eine Sportgaststätte mit Biergartenbetrieb besteht, spricht nichts gegen eine überdachte Getränkeausgabe.

Beschluss:
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer überdachten Getränkeausgabe auf dem Grundstück Effnerstr. 20, Fl.Nr. 329/3, gemäß dem Antrag vom 3. April 2017 herzustellen.«

Umbau des bestehenden Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz auf dem Sportgelände FC-Phönix

Beantragt wird der Umbau eines bereits bestehenden Fußballplatzes mit einem Tennenbelag zu einem Kunstrasenplatz.
Das Vorhaben liegt in der Gemarkung Oberschleißheim, Fl.Nr. 328/2, Effnerstr. 20 a. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, Die Beurteilung erfolgt daher nach § 35 BauGB.

Das Spielfeld hat eine Größe von 94 x 60 m und ist allseitig durch einen 1,50 m breiten Betonplattenstreifen eingefasst.
Die Spielfeldgröße entspricht der kleinstmöglichen Größe für Punktspiele. Die Gesamtgröße der befestigten Fläche beträgt ca. 6.100 m².

Der Bauablauf sieht folgendes Vorgehen vor: Zunächst wird eine Baustraße angelegt. Nach dem Abbruch des Tennenbelags erfolgt zunächst auf dem anstehenden Baugrund der Einbau einer 40 cm dicken Kiestragschicht. Danach folgen eine 50 mm dicke bituminös gebundene Tragschicht, eine 30 mm dicke Dämpfungsschicht sowie der 40 mm dicke Kunstrasenbelag. Dieser Belag wird mit Quarzsand und Gummigranulat befüllt.

Die Bewässerung erfolgt über 6 Regner außerhalb des Spielfelds. Die Entwässerung erfolgt über 7 Drainageleitungen, die im Abstand von jeweils 10 m in Längsrichtung des Platzes verlaufen und im Norden an 2 Sickerschächte angeschlossen sind. Das Gefälle des Platzes beträgt maximal 0,8%. Die zu erwartende Lebensdauer des Kunstrasenbelags beträgt 15 Jahre. Die Lebensdauer der darunter liegenden Dämpfungsschicht beträgt 30 Jahre.
Die bestehende Flutlichtanlage kann unverändert erhalten bleiben.

Beschluss:
Der Bau- und Werkausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Umbau des bestehenden Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz auf dem Sportgelände FC-Phönix auf dem Grundstück Fl.Nr. 328/2 der Gemarkung Oberschleißheim

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 25. April 2017

Antrag der CSU-Fraktion auf Erstellung eines qualifizierten Tourismuskonzeptes

Die CSU-Fraktion stellt folgenden Antrag:
1. Es wird die Erstellung eines qualifizierten Tourismuskonzepts beauftragt. Die Anfertigung dieses Konzepts hat in enger Kooperation mit dem Oberschleißheimer Gewerbeverband und dem Tourismusverband zu erfolgen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperation mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften München zwecks Konzepterstellung zu prüfen.

Begründung:
Oberschleißheim besitzt überregional bedeutsame Attraktionen, deren touristisches Potential nicht ausgeschöpft ist. Die Erstellung eines Tourismuskonzepts hilft bei der Erstellung und Etablierung der Marke Oberschleißheim. Diese kann – und wird – identitätsstiftend für die Bevölkerung wirken sowie Vorteile für die ortsansässigen Betriebe und die Gemeinde als Ganzes bieten. Außerdem werden dadurch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Eine kostengünstige Konzeptionierung kann durch Kooperation mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften München erreicht werden. Als Vorbild kann die Vorgehensweise des Stemmerhofs dienen, welcher das von den Studenten und Professoren erstellte Konzept mittlerweile umgesetzt hat.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperation mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften München oder anderen Kooperationspartnern für ein qualifiziertes Tourismuskonzept zu prüfen.

Artikel vom 30.05.2017
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