Um internationales Familienrecht, die Scheidung von internationalen oder bi-nationalen Ehen und ihre Folgen geht es am Donnerstag, 1. Juni, um 20 Uhr beim Verein »TuSch« (Grimmstraße 1).
Die stetig wachsende Zahl der Ehen von Partnern aus unterschiedlichen Herkunftsländern wirft immer häufiger Fragen in Bezug auf eine bevorstehende Scheidung und ihre Folgen auf:
Welches Recht ist auf die Scheidung anwendbar?
Welches Recht ist auf Scheidungsfolgesachen (Versorgungsausgleich, Unterhalt und Güterrecht) und Kindschaftssachen anzuwenden?
Wird eine in Deutschland durchgeführte Scheidung im Heimatland anerkannt?
An welche Behörden muss man sich im Falle einer Scheidung wenden?
Kann ein Partner mit dem Kind ins Ausland ziehen?
Was passiert mit dem Kindesunterhalt, wenn der Unterhaltsverpflichtete respektive der Unterhaltsberechtigte ins Ausland zieht oder im Ausland lebt?
Die Rechtsanwältin Raphaela Hüßtege informiert, was bei einer Scheidung mit Auslandsbezug zu beachten ist. Der Vortrag ist nur für Frauen. Der Eintritt kostet 3 Euro.