Fit fürs Ehrenamt

Grasbrunn · Harald Heintze erklärt ausführlich den Umfallschutz

Gespannt hören die Ehrenamtlichen Harald Heintze bei seinem Vortrag zu. Foto: privat

Gespannt hören die Ehrenamtlichen Harald Heintze bei seinem Vortrag zu. Foto: privat

Grasbrunn · Auf vielfachen Wunsch ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grasbrunn lud Bürgermeister Klaus Korneder den Referenten Harald Heintze von der Bildungsakademie des Bayerischen Landessportverbands (BLSV) Anfang Februar zu einem Informationsabend zum Thema »Sicherheit im Ehrenamt und Vereinsrecht« ein.

Rund 30 Ehrenamtliche waren der Einladung ins Bürgerhaus gefolgt. Harald Heintze vermittelte den Teilnehmern in einem zweistündigen Vortrag einen umfangreichen und informativen Einblick in die administrativen Aspekte, sowie die steuer-, haftungs-, vereins- und versicherungsrechtlichen Besonderheiten des Ehrenamts. Gut zu wissen ist, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Siebten Sozialgesetzbuch (§ 2 SGB VII) geregelt ist. Wer im Zuge seines Engagements einen Unfall erleidet, erhält daher von der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Leistungen. Diese sind umfassender als die der Krankenversicherung.

Neben der ärztlichen Heilbehandlung (einschließlich der Behandlung in spezialisierten Kliniken oder Rehabilitationseinrichtungen) bietet die Unfallversicherung weitere Leistungen in Form von aktivem Rehabilitationsmanagement, Folgekosten aufgrund entstandener Behinderung und Rente bei Berufsunfähigkeit. Bei Bedarf wird zum Beispiel die Wohnung barrierefrei umgebaut oder ein behindertengerechter PKW gestellt. Bei Arbeitsunfähigkeit wird ein Verletztengeld gezahlt, bei bleibenden schweren Verletzungen auch eine Verletztenrente. Nicht versichert sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Schäden, die ehrenamtlich Tätige anderen Personen zufügen. Dafür benötigt man eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern seit 2007 für Ehrenamtliche eine zusätzliche Versicherung, die sogenannte Bayerische Ehrenamtsversicherung abgeschlossen. Diese umfasst sowohl eine Unfall- als auch eine Haftpflichtversicherung.

Im Schadenfall wird jedoch immer erst die Leistungsfähigkeit der eigenen Versicherung geprüft. In der anschließenden Fragerunde fokussierte sich die Diskussion vor allem auf Themenbereiche aus dem Vereinsverfahrensrecht und Steuerrecht sowie auf spezifische Einzelprobleme von haftungs- und versicherungsrechtlichen Konstellationen bei der Ehrenamtsausübung.

Artikel vom 19.02.2015
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