Müllkippe als Heimat?

Asylbewerberunterkunft für 150 Personen in Neubiberg geplant

In Taufkirchen ist seit Montag ein Winternotquartier für Asylbewerber eröffnet worden. Die Zeit ist knapp für die Entstehung neuer Unterkünfte.	Foto: hw

In Taufkirchen ist seit Montag ein Winternotquartier für Asylbewerber eröffnet worden. Die Zeit ist knapp für die Entstehung neuer Unterkünfte. Foto: hw

Neubiberg · Das Landratsamt (LRA) München sucht in jeder der 29 Landkreisgemeinden händeringend Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber. Auch in Neubiberg. Hier hat die Immobilienverwaltung des Freistaats Bayern (IMBY) im November ein Grundstück angeboten, das es in sich hat.

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Auf dem rund 20.000 Quad­ratmeter großen Grundstück in der Äußeren-Hauptstraße Neubiberg, gleich gegenüber dem Sportpark, könnte eine Unterkunft für Asylbewerber in Modulbauweise entstehen. Für 150 Bewohner. Dabei ist sowohl der IMBY als auch der Gemeinde bekannt, dass dort Altlasten lagern. Wie ein Anwohner aus der benachbarten Isarstraße berichtet, wurde das gesamte Gelände, »eine ehemalige Kiesgrube, ca. in den Jahren 1960 – 1970 als öffentliche und wilde Müll- und Abfallgrube benutzt«, in der vom alten Auto bis zu unbrauchbaren Farben und Lacken, alles landete. Auch »anfallende Ölschlacke einer Firma aus Ottobrunn, was deutlich auf einer Luftaufnahme aus dieser Zeit zu sehen ist«. In der Tat zeigt die Aufnahme deutlich die Schichtung schwarzer Schlacke und braunen Kieses unmittelbar neben dem Gartenzaun des Anwohners.

Das Grundstück ist heute mit Bäumen und Sträuchern bewachsen, die nach der Schließung der Grube »als Sicht- und Lärmschutz«, so der Anwohner, angepflanzt wurden. Auch seien vor etwa 20 Jahren wegen Bodenproben Grabungen durchgeführt worden, »die sehr bald eingestellt wurden, da man bereits nahe der Oberfläche auf penetranten Gestank und Ausgasungen stieß«. Auf Nachfrage des Südost-Kuriers teilte der Geschäftsführer der IMBY, Dieter Knauer, mit, »das unbebaute Grundstück ist seit 1963 im Eigentum des Freistaats Bayern und wurde über Jahrzehnte von der Straßenbauverwaltung genutzt. Dort befand sich früher eine Kiesgrube, die verfüllt worden ist.« Bei Schadstoff-Untersuchungen des Bodens wurden 1995 »Schadstoffbelastungen festgestellt. Es ergab sich kein akuter Handlungsbedarf. Eine Belastung des Grundwassers konnte ausgeschlossen werden. Das LRA München wurde zwischenzeitlich hierüber informiert.«

Auch Neubibergs Bürgermeister Günter Heyland (FW.N@U) bestätigt, dass das »Grundstück im gemeindlichen Flächenkataster als Altlastenverdachtsfläche« erfasst ist. Derzeit wird vom LRA geprüft, ob man dort bauen darf und ob das wirtschaftlich ist. Parallel werden die gemeindliche Wohnung Wittelsbacherstraße 1 und ein Privatgrundstück als mögliche Asylbewerberunterkunft geprüft. Was den Anwohnern und auch dem Gemeinderat aufstößt, ist die Größe der möglichen Unterkunft am Sportplatz. 150 Personen sind zu viel auf einem Platz. Dazu sind es 48 mehr als die Gemeinde laut Planung bis Ende 2015 aufnehmen muss. Bislang leben in Neubiberg 14 Personen in drei Wohnungen. Das Mehr an Plätzen ist für Personen, deren Verfahren abgeschlossen ist und die erst einmal eine neue Bleibe finden müssen. Für ihre Unterbringung muss die Gemeinde sorgen, die den Platzpuffer benötigt. Kleinere Gruppen von etwa 30 Personen seien besser zu integrieren, sind sich die Bewohner einig.

Man solle die Asylbewerber in gemeindlichen Wohnungen unterbringen, forderten die CSU-Fraktion und die Grünen. Das dauere zu lange, schränkt Heyland ein, man brauche schnelle Lösungen. Die Situation ist kompliziert und verfahren. Ergebnisse der Immobilienprüfungen des LRA stehen noch aus. Sind sie da, will Heyland zu einem Runden Tisch mit Anwohnern einladen, versprach er ihnen in einem Schreiben. Und auch, dass der öffentliche Fuß- und Radweg zwischen Sportzentrum und Umweltgarten in jedem Falle bleiben soll. Wer helfen möchte, ist beim Helferkreis Asylbewerber willkommen. Infos erteilt Norbert Büker, Tel. 6 01 34 88 oder E-Mail: norbert.bueker@t-online.de.

Angela Boschert

Artikel vom 17.02.2015
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