Überprüfung der Flieger von Oberschleißheim gefordert!

Machtlos gegen Fluglärm?

Oberschleißheim/München · Die Bürgerversammlung des 11. Stadtbezirkes Bezirksteil Am Hart hat am 28. Juni 2001 eine Überprüfung des Fluglärms der Kleinflugzeuge vom Flugplatz Oberschleißheim gefordert.

München ist seit Auflassung des alten Flughafens Riem kein Luftsperrgebiet mehr. Ausserhalb eines 11-km-Radius um den neuen Flughafen München II können grundsätzlich alle Ortschaften ohne Einschränkungen überflogen werden, d.h. es werden heute Stadtteile überflogen, die früher nie oder nur selten überflogen wurden.

Die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge ist grundsätzlich frei, und zwar unabhängig davon, welche Zwecke damit verfolgt werden. Die gesetzliche Sicherheitsmindestflughöhe nach § 6 Luftverkehrs-Ordnung beträgt 600 m. Seitdem häufen sich die Beschwerden aus der Bevölkerung insbesondere über Privatflieger mit Kleinflugzeugen.

Dieses Problem wurde bereits in zahlreichen Beschlüssen des Umweltschutzausschusses sowie schriftlichen Stadtratsanfragen ausführlich behandelt.

Die Landeshauptstadt München hat selbst keine eigenen rechtlichen Befugnisse, auf den Luftverkehr im Luftraum über München einzuwirken. Die Regelungs- bzw. Überwachungs- oder Anordnungsbefugnisse liegen beim Bundesminister für Verkehr, der Bundesanstalt für Flugsicherung sowie beim Luftamt Südbayern. Anzeigen gegen Flugzeugführer z.B. wegen Unterschreitung der Mindestflughöhe werden von der Regierung von Oberbayern verfolgt.

Dazu müssen neben Datum und Uhrzeit des Verstoßes unbedingt auch die Flugzeugnummer angegeben werden, ohne die der Pilot nicht ausfindig gemacht werden kann. Nach Aussage des Luftamtes Südbayern wurden seit Mitte des Jahres 1998 verstärkt Flughöhenmessungen, insbesondere von einmotorigen Flugzeugen durchgeführt und festgestellt, dass die geforderten 600 m Sicherheitsmindestflughöhe in keinem Fall unterschritten worden sind. Ungeachtet dessen wird die Situation über München jedoch weiterhin verstärkt beobachtet und Verstöße werden ordnungsrechtlich geahndet.

Bereits in der Vergangenheit hat der Oberbürgermeister aufgrund von Beschlüssen des Umweltschutzausschusses den Bundesverkehrsminister mehrmals angeschrieben und um Beschränkungen des Flugverkehrs oder zeitliche Einschränkungen gebeten. Hierzu wurden auch der Bayerische und der Deutsche Städtetag sowie das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU) um Unterstützung gebeten.

Der Bundesminister für Verkehr hat alle Vorschläge (Beschränkungen und zeitliche Einschränkungen des Flugverkehrs etc.) abgelehnt, ebenso der Deutsche Städtetag.

Ungeachtet der Tatsache, dass die Landeshauptstadt München keine eigenen rechtlichen Befugnisse besitzt, um auf den Flugverkehr im Luftraum über dem Stadtgebiet einzuwirken, dringt sie, wenn sie bei Genehmigungs- und anderen Verfahren gehört wird, regelmäßig auf einen verbesserten Lärmschutz.

So wird sich das Referat für Gesundheit und Umwelt weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Nachdruck gegen Ausnahmegenehmigungen zur Unterschreitung der Mindestflughöhe (ausgenommen Rettungs- und Polizeihub- schrauber) aussprechen. N.F.

Artikel vom 21.11.2001
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